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25.05.2006 11:50 #1UnregistriertGastKeller Asseln in Erdbeeren Töpfe
Ich habe ganze viele Asseln in meinen Erdbeertöpfen.Laut Gärtner soll ich das MARSHAL spritzen,aber bei den Erdbeeren getrau ich mir das gar nicht.Die nehmen doch dann das Gift via Wurzeln auf,oder?
Habt ihr Alternativen???
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25.05.2006 20:18 #2
MARSHAL kenn ich nicht, aber bei Pflanzenschutzmitteln sind immer die Wartezeiten für die einzelnen Kulturen vermerkt - bitte nachlesen
niwashi, der da auch vorsichtig ist
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25.05.2006 20:39 #3
Hallo,
Asseln habe ich dann in den Töpfen, wenn sie dort vermodernde, noch nicht richtig zersetzten Pflanzenreste durchackern können und wenn's möglichst naß und dunkel ist. Ich schüttle die Asselerde ab und setze die Pflanze in neue Erde.
Vielleicht liegt's an der Pflanzerde?
Es gibt ja leider keine Verplichtung, die Inhaltsstoffe prozentual aufzuführen und "Erde" ist kein geschützter oder DIN-geregelter Begriff. Ich hatte schon Topferde, die eindeutig nach Schweinegülle stank, neben grobspäniger, harziger, in die man wegen der Nadelholzsplitter mit boßen Händen nicht fassen konnte.
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25.05.2006 21:14 #4
abgepackte "Erden" (sprich Substrate") unterliegen Qualitätsregelungen (DIN, EU-Norm)
niwashi, der auch nicht in Schweinegülle (?!) greifen würde
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25.05.2006 22:15 #5
Substrate, DIN
Danke sehr für Deinen Hinweis, Niwashi.
Dann kann ich irgenwo auf dem Plastiksack einen DIN-Aufdruck finden?
Ich kann mich momentan nur an Aufschriften wie 'mit oder ohne Hochmoor/Weißtorf' erinnern. So einen richtigen Waschzettel habe ich noch nie darauf gesehen, aber vielleicht kaufe ich auch nicht die allerteuerste Erde - oder gibt es zwar Vorschriften, aber keine Kennzeichnungspflicht?
Ich meine, Regelungen sind ja gut und schön, aber wenn das Zeug doch stinkt - nach welcher DIN / EUN stinkt es dann?
Und ob manche Hersteller sich darüber wohl einen Kopf machen?
Mir kommt's so vor, als ob sich viele darum nicht scheren und alles eintüten, was sich eben noch kompostieren läßt.
Weißt Du vielleicht, wo man nachlesen könnte, wie Substrate zusammengesetzt sein dürfen?
Demnach könnte ein bestimmter Prozentsatz Gülle oder halbrohe Sägewerkabfälle erlaubt sein?
Bei Erde, die kein Substrat ist, sondern z.B. in einen Garten eingebracht wird, gibt es Grenzwerte, je nach Zier- oder Nutzgarten. Bei uns wurde nach nachbarlichen Neubaumaßnahmen die Erde des Gartens fast komplett ausgetauscht (alles Gewachsene wurde zerstört), und zwar zweimal, weil die erste Lieferung so schwermetallverseucht war - wir haben es messen lassen - daß der Unternehmer es nicht ablehnen konnte, den Austausch vorzunehmen.
Auch jetzt sind Schwermetalle enthalten, innerhalb von Grenzwerten.
Irgendwie bin ich jetzt total OT... keine Erdbeere weit und breit ...
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