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H wie Haftbrücke

Eine Haftbrücke dient zur Haftvermittlung zwischen glatten, bzw. schwach saugenden Untergründen, wie zum Beispiel Beton und einem Gipsputz oder gipshaltigen Putz.

Eine Haftbrücke trägt zur Haftung des Putzes am Untergrund bei. Eine Haftbrücke ist keine Putzlage und auch kein Voranstrich. Sie ist immer dann einzusetzen, wenn die Haftung von einem Gipsputz auf dem Untergrund nicht gewährleistet ist. Bei Betonflächen, die zum Beispiel mit ungehobelten Brettern geschalt wurden, kann man auf eine Haftbrücke verzichten.

Eine Haftbrücke besteht hauptsächlich aus alkalibeständigen Dispersionen und anorganischen Zuschlagstoffen, zum Beispiel aus Quarzmehl, Steinmehl oder Sand. Aufgebracht auf den Untergrund werden sie in der Regel mittels einer Spritzdüse.
Titel
Hammerschlagsrecht, Leiterrecht
Hartfaserplatte

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