Es gibt verschiedene Rasenmäher-Arten mit unterschiedlichen Betriebslautstärken. In welchem Zeitrahmen Sie welchen Rasenmäher nutzen und ob Sie am Sonntag Ihren Rasen schneiden dürfen, wird über das Lärmschutzgesetz geregelt.
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Seit 1992 fällt das Rasenmähen unter den Lärmschutz, wobei dies 2018 über die europäische Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung reguliert und erweitert wurde. Dabei geht es um die Beschränkung von Betriebszeiten in Anlehnung an offizielle Ruhezeiten und Gebiete der Nutzung. Ausschlaggebend für die verschiedenen Regelungen ist in erster Linie aber der Geräuschpegel eines Rasenmähers, welcher an die jeweiligen Geräuschgrenzwerte gebunden sind.
Geräuschgrenzwerte
Beim Lärmschutzgesetz wird zwischen drei Geräuschgrenzwerten unterschieden. Diese bestimmen darüber, welcher Rasenmäher als leise, mittellaut und sehr laut eingestuft wird. Entsprechend dieser Einstufungen erfolgt die Einteilung, während welcher Uhrzeiten und an welchen Tagen ein Rasenmäher in Betrieb genommen werden darf. Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene
Grenzwerte für bestimmte Rasenmäher-Arten.Bis 88 Dezibel
- leise Geräte
- meist Elektro-Rasenmäher
Ab 88 Dezibel bis 103 Dezibel
- mittellaute Geräte
- meist kleinere Benzin- und leistungsstärkere Elektro-Rasenmäher
Über 103 Dezibel
- laute Geräte
- meist alte und/oder leistungsstarke Benzin-Rasenmäher
TIPP: Wenn der alte Rasenmäher zu den lauten Geräten zählt und zeitlichen Beschränkungen per Gesetz unterliegt, kann das Problem zügig mit dem Kauf eines neuen Rasenmähers gelöst werden. Seit einigen Jahren dürfen Hersteller nämlich keine Rasenmäher mehr vermarkten, die lauter als 103 Dezibel sind. Bei kleineren Rasenmähern liegt der Grenzwert bei 96 Dezibel.
Werktags
Der Rasenmäher darf an Werktagen in Betrieb genommen werden. Generell ist an Werktagen das Rasenschneiden aber in den Zeiten zwischen 20 Uhr und 7 Uhr
Leise Rasenmäher bis 88 Dezibel
- Rasenschneiden uneingeschränkt erlaubt an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr
Benzin- und Elektro-Rasenmäher ab 88 Dezibel bis 103 Dezibel
- zwischen 7 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 20 Uhr
Laute Rasenmäher ab 103 Dezibel
- werktags nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 17 Uhr
HINWEIS: Auch Mähroboter zählen zu den leisen Geräten und können an Werktagen durchgehend zwischen 7 Uhr und 20 Uhr in Betrieb genommen werden. Oftmals sind sie kaum hörbar, sodass ihn Nachbarn oft gar nicht wahrnehmen. Speziell leise Mähroboter werden sogar für den Einsatz in der Nacht angeboten.
Samstag
Bis 2006 fielen die Tage Montag bis Freitag unter die Werktage. Dies wurde offiziell 2006 geändert, sodass auch der Samstag zu den Werktagen zählt.
Sonntag und Feiertags
Wenngleich der Nutzung eines Rasenmähers auch die erlaubten Zeiten beeinflusst, so gelten dennoch für alle Rasenmäher-Arten unabhängig von dem jeweiligen Grenzwert-Bereich, ein Rasenmäh-Verbot am Sonntag und an Feiertagen.
Mittagsruhe
In den meisten Ländern/Städten ist die "Mittagszeit" zwischen 13 Uhr und 15 Uhr festgesetzt. Allerdings kann dies von Bundesland/Kommune/Stadt
TIPP: Es wird angeraten, an der zuständigen Gemeinde nachzufragen, welche Uhrzeit die Mittagszeit oder generell die Ruhezeiten in Bezug auf die Lärmschutzregelung umfasst, um auf Nummer sicher zu gehen.
Ausnahmen
In ländlichen Regionen und in solchen Gebieten, wo keine hohe Bevölkerungsdichte vorhanden ist, wie beispielsweise in Industriegebieten, kommt das Lärmschutzgesetz nicht zur Anwendung. Hier wird von sogenannten Sondergebieten gesprochen, die als solche gelten, wenn entweder der "normale" Lärm dem eines Rasenmähers gleichkommt oder übersteigt und/oder Nachbarn weiter entfernt wohnen, sodass von keiner Störung dieser auszugehen. So gelten die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Dorf meist auch nicht.
Bebauungsplan als Grundlage
Um ein Gebiet der Ausnahmeregelung zuzuordnen, reicht es nicht aus, dieses anhand der vorhandenen Bebauung selbst einzuordnen. Ausschlaggebend für Gebiete, die einer Ausnahme unterliegen, ist der jeweilige Bebauungsplan des Bauamtes. Ist dort beispielsweise ein reines Industriegebiet ohne private Wohnbebauung verzeichnet, so kann sich in der Regel kein "Nachbar" auf das Lärmschutzgesetz berufen, wenn sich dieser durch einen "laufenden" Rasenmäher in seinem Mittagsschlaf während einer Arbeitspause gestört fühlt.
Bußgeld
Wer gegen das Lärmschutzgesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.