Gesetzlich geschützt: Konzert aus dem Teich

pixelio.de / Kurt F. Domnik(Bild: pixelio.de / Kurt F. Domnik) Jetzt im Sommer lässt man während der lauen Nächte natürlich gerne die Fenster ganz offen. Zur gleichen Zeit blähen die kleinen Bewohner des Gartenteichs ihre Schallblasen auf und stimmen an zum nächtlichen Konzert. Was des einen Freud’ ist unter anderem des anderen Leid. Doch Frösche gehören zu den Amphibien und die wiederum stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes.

Das bedeutet, dass wenn sie erst einmal einen Gartenteich besiedelt haben, dann dürfen sie auch ihre nächtlichen Konzerte geben. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die Teichbewohner in einen künstlich angelegten Gartenteich durch den Menschen eingesetzt wurden oder ob die Tierchen von alleine gekommen sind. Denn es ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten die quakenden Teichbewohner zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Darüber hinaus darf auch der Lebensraum der Amphibien nicht zerstört werden, wie die NABU-Medienreferentin, Mariana Cankovic, erklärt. Auf die Seite der hüpfenden kleinen Teichbewohner stellte sich der Bundesgerichtshof bereits mit seinem Grundsatzurteil vom 20.11.1992 (Az. V ZR 82/91). Danach kann nämlich ein genervter Anwohner die Umsiedelung der kleinen Gesellen erst dann fordern, wenn ihr Gequake den Richtwert von 35 Dezibel dauerhaft übersteigt. Doch bei allem Gequake sollte man daran denken, dass sich Frösche von Insekten ernähren, so dass man dann hoffentlich weniger von den surrenden und stechenden Plagegeistern gequält wird. Und letztlich quaken die Teichbewohner auch nicht das ganze Jahr hindurch, so dass man sich im Sommer an dem nächtlichen Gratis-Konzert aus der Natur doch durchaus erfreuen kann.

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