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Gartenabfälle verbrennen | Wann darf man Grünschnitt & Co. verfeuern?

Unter den Möglichkeiten, die es für die Entsorgung von Gartenabfällen gibt, ist das Verbrennen sicherlich die schlechteste. Dennoch mag so mancher Gartenbesitzer keinen anderen Ausweg sehen, als Grünschnitt und Laub zu verfeuern. Damit aber begibt er sich in eine rechtlich schwierige Situation. Grundsätzlich ist das Verbrennen nämlich verboten. Allerdings gibt es Ausnahmeregelungen, doch die unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

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Rechtslage

Offenes Feuer im Garten zum Verbrennen von festen oder flüssigen Stoffen im Garten ist in ganz Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Man darf den Grünschnitt oder das Laub im Herbst also nicht einfach so verfeuern – und zwar unabhängig davon, wie viel es ist oder wie groß der eigene Garten ist. Die Gründe dafür sind vielfältig. Am schwersten ins Gewicht fallen:

  • Belastung der Umwelt durch Freisetzung von Kohlendioxid
  • Belästigung der Nachbarn durch Abgase und Rauch
  • Brandgefahr durch Funkenflug

Einige Bundesländer haben jedoch sogenannte Ausnahmeregelungen geschaffen. Sie erlauben das Verbrennen zu Gartenabfällen zu bestimmten Zeiten und unter ganz konkreten Bedingungen. Leider sind diese Regelungen nicht einheitlich. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil ganz erheblich. Darüber hinaus spielen auch noch die Kommunen eine Rolle. Sie können, müssen aber nicht diese Regelungen übernehmen. So kann es durchaus sein, dass das Verbrennen in einer Kommune untersagt ist, obwohl es landesrechtlich möglich wäre.

Hinweis:

Wer sich nicht an das Verbot hält und beim Verbrennen von Gartenabfällen erwischt wird muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Brand, kann sich die Brandversicherung zudem weigern, den Schaden zu begleichen.

Situation vor Ort

Darf man Gartenabfälle verbrennen?

Unter Umständen kann es sein, dass man als Gartenbesitzer keinen anderen Ausweg sieht, als seine angefallenen Gartenabfälle zu verfeuern. Bevor man das tut, sollte man sich allerdings genau darüber informieren, ob es dazu eine Ausnahmereglung gibt – und zwar direkt vor Ort. Sich auf landesrechtliche Verordnungen zu berufen macht da wenig Sinn. Zuständig ist immer die Gemeinde bzw. die Stadt, in der man seinen Garten hat. Sie entscheidet darüber, ob, wann und unter welchen Umständen das Verbrennen erlaubt ist. In der Regel ist das in einer vom Gemeinde- oder Stadtrat erlassenen Satzung festgelegt. Bevor man sich als daran macht, ein Feuer im Garten zu schüren, sollte man sich unbedingt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erkundigen, ob das möglich ist. Die Ansprechpartner können sich da von Kommune zu Kommune unterscheiden. Ein guter Anlaufpunkt ist jedoch meist das Ordnungsamt.

Tipp:

Man sollte sich stets auch danach erkundigen, wann genau und unter welchen konkreten Bedingungen das Verbrennen im Garten erlaubt ist. Oft gibt es dazu auch schriftliche Informationen, die man sich am Rathaus abholen oder zusenden lassen kann.

Regeln

Rechtslage unbedingt beachten

Ist das Verbrennen von Gartenabfällen in einer Kommune erlaubt, kann man dennoch nicht einfach tun, was man möchte. Vielmehr muss man sich an die konkreten Vorschriften halten, die die Kommune erlassen hat. Darüber hinaus gilt es auch stets die jeweils geltenden Brandschutzvorschriften einzuhalten. Folgende Regeln haben sich für das Verfeuern von Gartenabfällen bewährt und sind in der einen oder anderen Form auch in den meisten Satzungen enthalten:

  • nur zu den erlaubten Zeiten verfeuern (in der Regel im Herbst)
  • nur zu den erlaubten Uhrzeiten
  • immer einen Feuerkorb oder eine Tonne zum Verbrennen nutzen
  • vorgeschriebene Mindestabstände zu Gebäuden und Waldstücken einhalten
  • auf die Windrichtung achten, Nachbarn dürfen durch Rauch nicht belästigt werden
  • nur Gartenabfälle verbrennen, die erlaubt sind
  • keine anderen Gegenstände mit verbrennen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuerstelle nach dem Verbrennen gut ablöschen
  • verbliebene Asche entsorgen

Genauere Angaben sind leider nicht möglich, eben weil sich die Vorschriften häufig sehr stark unterscheiden. In der Regel bleibt das Verbrennen an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtstunden grundsätzlich verboten. Häufig ist zwar das Verbrennen von Ästen erlaubt, nicht aber das von Laub oder Grasschnitt. Auf keinen Fall dürfen andere Abfallarten mit verfeuert werden.

Alternativen

Gartenabfälle besser auf den Kompost entsorgen

Gartenabfälle sind im Grunde etwas ungemein Kostbares. Sie sind eigentlich viel zu schade dafür, um sie einfach zu verbrennen. Viel sinnvoller ist es, sie in den natürlich Kreislauf der Natur zurückzuführen, sie also zu kompostieren. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern liefert auch einen sehr hochwertigen Dünger, von dem die Pflanzen im Garten im kommenden Jahr profitieren. Laub oder Grasschnitt eignet sich während der Wintermonate auch perfekt dafür, um Pflanzen abzudecken und sie damit besser vor Frost zu schützen.

Tipp:

Das Herbstlaub kann problemlos im Garten liegen bleiben. Es wird zwangsläufig verrotten und bietet dahin vielen Tieren wie etwa Igeln einen sicheren Unterschlupf.

Ist die Menge an Gartenabfällen zu groß, um sie auf dem eigenen Kompost unterzubringen, gibt es in vielen Gemeinden die Möglichkeit, das Material kostenlos bei einer Grüngutannahmestelle zu entsorgen. Ob und wo eine derartige Annahmestelle vorhanden ist, erfährt man bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Autor Garten-Redaktion
Ich schreibe über alles, was mich in meinem Garten interessiert.

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