(Grafik: dena) Wie in jedem Jahr so wartet auch 2009 mit einigen ƒnderungen auf. So werden ab Anfang 2009 Häuslebauer verpflichtet einen Teil ihrer benötigten Wärmeenergie über Erneuerbare Energien abzudecken. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vor. Darin wird nämlich die Verwendung von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen verbindlich vorgeschrieben, darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin.
Weil im Energieverbrauch zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Deutschland rund 38 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs ausmacht wird zum 1.1.2009 das EEWärmeG in Kraft gesetzt. Bislang ist eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden noch nicht vorgesehen. Meiner persönlichen Meinung nach ist das allerdings nur eine Frage der Zeit, bis auch bestehende Immobilien umgerüstet werden müssen.
Neben den oben genannten Erneuerbaren Energien kann außerdem auch Geothermie und Umweltwärme in Verbindung mit effizienten Wärmepumpen genutzt werden, damit das EEWärmeG erfüllt wird.
Je nach Art der Erneuerbaren Energien sind die Anteile welche daraus gewonnen werden sollen unterschiedlich. Mit Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Biogasanlagen sollen die doppelte Menge abdecken und mindestens eine Wärmeenergieversorgung von 50 Prozent soll durch die Nutzung von fester Biomasse, Bioöl, Geothermie oder Umweltwärme erfolgen.
Weiterhin gibt es auch alternative Erfüllungsmöglichkeiten. Das kann etwa die Optimierung der energetischen Qualität des Gebäudes entsprechend der EnEV um 15 Prozent sein oder eine Versorgung mit Abwärme beziehungsweise Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Dabei muss der Anteil bei mindestens 50 Prozent liegen. Alternativ ist auch noch die Deckung des Wärmebedarfs über Nah- oder Fernwärme möglich, vorausgesetzt diese wird im Wesentlichen durch Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Anlagen erzeugt.
Nachweise über die Einhaltung des EEWärmeG bekommt man in der Regel über das zuständige Bauamt. Nichteinhaltungen sowie auch vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße gegen die Nutzungspflicht können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Statt ein Bußgeld zu kassieren sollte man lieber die staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen. Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) möchte die Bundesregierung den Einsatz von Erneuerbaren Energien sowohl im Neubau als auch bei Bestandsgebäuden fördern. Während man für kleinere Anlagen zum Beispiel über das BAFA Zuschüsse erhalten kann, ist für die Förderung von größeren Anlagen die KfW-Förderbank der richtige Ansprechpartner. Dort kann man zinsgünstige Krediten und Tilgungszuschüsse beantragen.

Das wußte ich ja nun wirklich nicht, ich dachte mit dem Energieausweis ist das getan, habe mich abgestrampelt, weil ich dachte, ihn zu benötigen, aber kein Mensch hat danach gefragt, als sich im Haus etwas an den Einwohnern änderte. Eigenartig! Bin ja schon gespannt, mit welchem Nachdruck dann das durchgezogen wird, es wird die Branche wohl ziemlich puschen!
Wünsche Euch jedenfalls noch ein Gutes Neues Jahr 2009!!!
Wurzerl
Geschrieben von Wurzerl | 4. Januar 2009, 23:55