(Bild: pixelio.de / Rainer Sturm) Nun ist das Jahr 2009 schon einen ganzen Monat alt, höchste Zeit also einmal zu schauen welche ƒnderungen sich in diesem Jahr für (angehende) Immobilien-Eigentümer ergeben. Auf einige Neuerungen wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) hat Hausgarten.net hier im Blog bereits hingewiesen. Auch über den Energieausweis der seit dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude vorgeschrieben ist, welche verkauft und vermietet werden sollen, haben wir schon mehrere Beiträge verfasst. Doch was gibt es darüber hinaus noch neues?
Immobilien-Erbschaften
Sofern es sich nicht um größere Immobilienvermögen handelt, welche man von nahen Verwandten erbt, bleiben Immobilien-Erbschaften steuerfrei. Seit Januar 2009 werden nämlich Barschaft und Immobilien gleich behandelt. Erfreulich ist, dass die Freibeträge für Eheleute und Kinder erhöht wurden.
Wohn-Riester
Nicht nur Versicherungen und Bausparkassen propagieren, dass eine private Altersvorsorge und Wohneigentum eine gelungene Symbiose bilden, sondern auch der Staat möchte mit dem Wohn-Riester den Erwerb der eignen vier Wände verstärken. ‚ Bereits angesparte Beträge für den Immobilien-Erwerb können durch den Häuslebauer und Immobilienkäufer entnommen und verwendet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass man mit laufenden staatlichen Zuschüssen Immobilienkredite direkt tilgen kann.
ƒnderung beim Schornsteinfeger-Monopol
Ab diesem Kalenderjahr bis zum Jahr 2012 fällt schrittweise das Schornsteinfeger-Monopol. Das bedeutet, dass sich Hausbesitzer künftig bald selbst aussuchen können, welcher Kaminkehrer die ordnungsgemäße Wartung des Kamins und der Heizung für sie erbringt.
Handwerkerleistungen in höherem Maß absetzbar
Ab diesem Jahr ist es Privathaushalten möglich sich bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen vom Fiskus zurückzuholen. Genauer betrachtet heißt das 20 Prozent von maximal 6.000 Euro. Dies gilt jedoch nur für die Arbeitsleistung in der anteiligen Rechnung und nicht für Materialkosten.

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