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Bepflanzung, Bäume und Hecken auf Grundstücksgrenze - Mindestabstand beachten!

Schnell kann es Ärger mit dem Nachbarn geben, wenn bei der Bepflanzung der Grundstücksgrenze nicht der Mindestabstand eingehalten wurde.

zaun-metall3_flOft sind die Bäume und Hecken dann schon einige Jahre alt, ...



sind gut angewachsen und haben eine ansehnliche Höhe erreicht. Dann ist es sehr schade, die Pflanzen wieder entfernen zu müssen, daher sollte schon bei der Bepflanzung an den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand gedacht werden.

Bepflanzung der Grundstücksgrenze

Hecken und Sträucher bilden einen schönen Abschluss und eine Einrahmung des Grundstücks und dienen auch als Sicht- und Windschutz. Mit ihnen lässt sich die Privatsphäre im eigenen Garten wahren. Bei der Gestaltung des Grenzbereichs müssen aber auch die Rechte der Nachbarn berücksichtigt werden, um sie mit zu hohen Bäumen und Hecken nicht zu bedrängen und ihnen das Licht zu nehmen. Weil es in diesem Bereich oft Streitigkeiten gibt, die nicht selten vor Gericht enden, gibt es das Nachbarschaftsgesetz, in dem auch die ...



Mindestabstände bei der Bepflanzung der Grundstücksgrenze geregelt sind.

Das Nachbarschaftsgesetz regelt die Mindestabstände

Das Nachbarschaftsgesetz ist in jedem Bundesland unterschiedlich, im Zweifel sollte daher ein Blick in die Gesetzestexte des eigenen Bundeslandes geworfen werden. Diese können entweder im Internet recherchiert werden, alternativ ist aber auch die Nachfrage beim Bauamt am Wohnort möglich. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Pflanze um so weiter von der Grundstücksgrenze entfernt sein muss, je höher sie ist.

Den Mindestabstand bei Bäumen, Sträuchern und Hecken beachten

Für Blumen und Stauden gibt es keinen Mindestabstand zum Grundstück des Nachbarn, der eingehalten werden muss. Diese Regelungen gelten nur für Hecken, Sträucher und Bäume und auch nur dann, wenn sie nicht hinter einer Mauer, einem Zaun oder einer anderen Begrenzung des Grundstücks stehen und diese Einfriedung nicht überragen. Gemessen wird jedoch auf unterschiedliche Weise. Bei einem Baum wird von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte des Baumstamms gemessen, bei einem Strauch oder einer Hecke dagegen von dem Trieb, der dem Nachbargrundstück am nächsten ist.

Rechte des Nachbarn

Für den Protest des Nachbarn gibt es Fristen, innerhalb derer er sich gegen eine Bepflanzung der Grundstücksgrenze wehren kann. Diese Fristen sind ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, hierbei handelt es sich jedoch häufig um einen Zeitraum von mehreren Jahren. Ist diese Frist abgelaufen, ist kein Einspruch des Nachbarn mehr möglich. Ebenso kann er nicht die Entfernung von Pflanzen verlangen, wenn eine Grenzbepflanzung, die bereits vorher vorhanden war, nur erneuert oder ergänzt wurde.



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