Hallo Miteinander,
wir besitzen einen Garten mit einer Größe von ca. 1500m² und haben ihn entsprechen Gestalltet. Kleines Häusle, Toilettenhäusle, kleine Holzhütte usw. Der Garten ist Umzäunt und besteht schon über 40 Jahre. Inzwischen wurde das Gebiet zum Landschaftsschutz erklärt, wo wir nicht informiert wurden. Jetzt stehen die Herren vom Landschaftsschutz da und wollen, dass die Terrassenüberdachung, dass Toilettenhäusle und der Holzschppen entfernt werden soll.
Meines erachtens ist das nicht ganz rechtens, da der Garten aus zwei Grundstücken besteht und pro Grundstück sind 15m³ umgebauter Raum Genehmugungsfrei. Aber man sagte, dass es nicht stimmt, weil die zwei Grundstücke gemeinsam genutzt werden.
Kennt sich hier jemand aus und kann uns hier etwas helfen.
Wir würden uns sehr freuen.
Wenn weitere Informationen gewünscht werden, dann einfach E-Mail an
E-Mail-Adresse entfernt
Ich danke schon mal im voraus für die Hilfe.
Mit freundlicher Hochachtung
Leidig, Horst
edit: weitere Informationen können per PN erfragt werden.
Gruß
pere
Moderator
Ich bedanke mich für die Hilfe hier in diesem Forum, dass sich so viele gemeldet haben hat mich sehr überrascht.
DANKE--DANKE---DANKE