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03.04.2006 09:24 #1
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Wintergarten und ZaunbauHallo
wir haben im vergangenen Herbst eine Doppelhaushälfte gekauft, unsere Nachbarn (älteres Ehepaar)haben einen Wintergarten an ihrer Hälfte, der genau auf der Grundstücksgrenze endet. Von diesem Wintergarten haben sie einblick auf unser gesamtes Grundstück. Sie sitzen täglich dort drinnen und "gucken".
Jetzt fängt der Frühling an und wir wollen auch wieder auf unserer Terrasse sitzen und essen, wir fühlen uns aber ständig beobachtet.
Der Wintergarten hat eine Tür die Zwar nach innen aufgeht, aber wenn die Leute dort rausgehen, stehen sie auf unsere Terrasse.
Eigentlich wird die Tür nur für ihren Katzen (auch ein Streitpunkt!)benutzt, die wir aber nicht auf unserem Grundstück haben wollen.
Nun zu meiner oberwichtigen Frage.
Dürfen wir Palisaden direkt an den Wintergarten stellen?
Wir dürfen 2 m hohe Zäune (bzw. 1,50 m Mauer) bauen, haben wir beim Bauamt schon nachgefragt.
vielen danke schon mal im Voraus.
DEA und Alex
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03.04.2006 20:24 #2
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Hallo DEA, Hallo Alex,
was habt Ihr denn für ein Nachbarschaftsverhältnis zu Euren Nachbarn?
Warum wollt Ihr Pallisaden auf Eure Kosten an den Wintergarten stellen?
Wenn ich recht informiert bin ist ein durchsichtiger Wintergarten - der zum Haus gehört - auf der Grundstücksgrenze ( zumindest in Rheinland-Pfalz ) gar nicht erlaubt. Fragt doch mal Eure Nachbarn ob sie eine Baugenehmigung dafür haben. Ihr könnt verlangen dass sie einen Sichtschutz auf ihre Kosten zu Eurer Seite hin anbringen müssen da Ihr in Eurer Privatsphäre stark beeinträchtigt seit.
Auch könnt Ihr verlangen dass die Tür entfernt werden muss.
Genaueres findet Ihr im Landesbaugesetz Eures Bundeslandes (Google) oder Ihr könnt auch beim Bauamt nachfragen die müssen Euch entsprechende Auskunft geben.
Viel Glück und LG
Glückspilz
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08.04.2006 20:17 #3
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Behutsam vorgehenHallo DEA, Hallo Alex,
wie auch immer die rechtliche Seite aussehen mag (wobei ich überzeugt bin das ihr im Recht seid mit Eurem Anliegen), möchte ich Euch ganz dringend ans Herz legen, das Thema mit den Nachbarn sehr behutsam anzugehen.
Ihr tut Euch wirklich keinen Gefallen damit wenn es hier Verärgerung bei den Nachbarn gibt; der schwelt dann über Jahre und vermiest Euch die Stimmung dauerhaft.
Vorschlag:
Ladet die Nachbarn doch mal auf ein Gläschen Wein ein, wenn's jetzt die Temperaturen wieder erlauben, dann erwähnt doch mal das Thema und fragt Eure Nachbarn, ob Sie für die Situation nicht eine Lösung haben.
Vielleicht bekommt ihr dadurch schon die Kuh vom Eis; einen Gang zulegen wenn die Gegenseite sich auf stur stellt könnt ihr dann immer noch - aber da auch - freundlich bleiben.
mfg
Manni aus Franken
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13.04.2006 12:35 #4
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Das ist doch gar nicht erlaubt, bis direkt an die Grenze zu bauen!
Es gibt zwar in manchen Neubaugebieten Ausnahmen, aber darüber müßtet Ihr doch Unterlagen haben. In diesem Fall dürft ihr natürlich auch was an die Grenze bauen.
Ich würde Euch raten, erstmal ein Stück Stoff oder Bambus- bzw. Schilfmatten davor zu stellen. Den Stoff gibt´s als Seitenteile für Gartenpavillons oder auch als Meterware. Ne Eibenhecke macht sich auch immer gut.
Möglich wäre auch ein Bambus Phyllostachys bisetti oder sowas. Dann hat sich´s mit dem Wintergarten bald von selbst erledigt.
Wenn sie´s dann noch nicht kapiert haben, kannst Du auch zum Bauamt gehen und mal ganz unverbindlich nachfragen, ob denn in eurem Gebiet eine grenznahe Bebauung gestattet ist und so weiter.
Versucht vorab rauszukriegen, wie lange das Ding schon steht.
Liebe Grüße!
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28.04.2006 09:46 #5
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Hallo,
Ich würde auch ertsmal versuchen beim Bauamt die Sachlage abzuklären, ob ein Wintergarten auf der Grundstücksgrenze steht.
Dann mal sehen wie lange der Wintergarten da schon steht. Wenn der Wintergarten schon sehr lange und mit Zustimmung der Vorbesitzer dort steht, kann es sein dass daraus ein "Gewohnheitsrecht" geworden ist und Ihr nichts gegen machen könnt.
Das Problem bei euch ist, dass durch die Doppelhaushälfte das ganze sogar wahrscheinlich rechtmässig ist, da da ja nunmal die Haushälften aufeinander treffen.
Wenn also die Nachbarn uneinsichtig sind, dann hat demnächst ein Richter wieder alle Hände voll zu tun.
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28.04.2006 11:48 #6
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Hallo
danke erstmal das ihr geantwortet habt.
wir haben bei Bauamt nachgefragt.
es ist tatsächlich so, das bei der Grundstücksvermessung (Oktober 2005, nachdem wir das Haus gekauft hattem), eine Genehmigung (vom Besitzer der anderen Hälfte) beantragt werden müssen. dies geschah nicht. das Bauamt hat uns keine grossen Hoffnung gemacht, das wir direkt an den Wintergarten bauen dürfen.
wir fühlen uns leider etwas im stich gelassen. wir haben den "schaden", aber sind doch die Dummen.
vor gericht wollen wir nicht gehen, und auch abreisen und solche sachen kommt nicht in frage.
wir werden nun versuchen uns mit dem besitzer der anderen hälfte irgendwie zu einigen.
danke
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09.05.2006 20:34 #7
Hallo,
eine Rechtsberatung darf dieses Forum leider nicht bieten. Dafür sind Anwälte zuständig, die euch einen genauen Einblick und guten Rat bieten können. Die Erstberatung ist zudem meist kostenlos.
Viel Erfolg,
Marcel
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