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Bauwasser & Baustrom beantragen – So geht es & das sind die Kosten

Eine Baustelle ohne Strom und Wasser zu betreiben, ist schier unmöglich. Da Hausanschlüsse noch nicht vorhanden sind, helfen Bauwasser und Baustrom über die Bauphase hinweg. Diese sind zu beantragen. Wer für die Anträge zuständig ist, was Sie zur Beantragung benötigen und wie Sie im Weiteren vorgehen sollten, sind wichtige Fragen, die Ihnen im Folgenden beantwortet werden.

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Strom- und Wasserversorgung für die Baustelle

Wenn der Hausbau beginnt, sind Wasser und Strom unabdingbar. Da das Grundstück noch nicht an das Straßenstromnetz angeschlossen werden kann, bietet sogenannter Baustrom die Lösung. In der Regel hat sich der Bauherr mit der Beantragung zu befassen, denn Bauunternehmen kümmern sich meist ungern um Formalitäten mit den Versorgungsanbietern.

Baustrom und Bauwasser geht grundsätzlich eine Beantragung voraus. Ohne diese darf nach gesetzlichen Regelungen kein Strom oder Wasser bezogen werden. Dies ist unabhängig davon, ob ein Zähler zur Abrechnung des Verbrauchs dazwischen geschaltet ist. Das bedeutet für Sie: der erste Schritt zum Erhalt von Bauwasser und Baustrom ist immer die Antragstellung.

Versorgung durch Nachbarn

Vor allem wenn eine Baulücke zwischen oder neben einem direkten Nachbarn bebaut wird, bietet sich die einfachste Lösung an, bei dessen Einverständnis sich hier an die bestehende Strom- und Wasserversorgung anzuschließen. Langwierige Behördengänge fallen ebenso weg, wie Wartezeiten. Einfach Kabel und/oder Rohr vom Nachbargrundstück zur Baustelle ziehen und fertig. Abgerechnet wird mit dem Nachbarn. Doch damit machen Sie und vor allem der Nachbar sich strafbar.

Keine Nachbarversorgung ohne Antrag

Öffentliches Wasser und Strom aus dem Netzwerk dürfen nicht weiterverkauft werden. Ein Anschluss ist nur dann möglich, wenn diesem ein genehmigter Antrag vorausgegangen ist. In dem Fall kann lediglich der Grundstückszugang der jeweiligen Versorgung vom Nachbarn benutzt. Das heißt, noch vor den Zählern des Nachbarn ist ein „Bauzähler“ für die Baustelle einzurichten. Der Weg dorthin ist gleich lang und führt ebenfalls über die Antragstellung, wie ein eigener Anschluss an das öffentliche Netz. Vorteile bringt Ihnen das maximal in zeitlicher Hinsicht, wenn eine die nächstgelegene Anschlussmöglichkeit weiter weg ist und/oder der Anschluss komplizierter zu realisieren ist.

Wo Bauwasser und Baustrom beantragen?

Baustrom

Beantragen können Sie Baustrom entweder bei einem örtlichen Energieversorger, einem lokalen Netzbetreiber oder bei den Stadtwerken. Wenn Sie den Antrag bei einem lokalen Netzbetreiber stellen, muss dieser nicht gleichzeitig als Stromlieferant agieren. Dieser ermöglicht lediglich den Stromzugang / Stromverbindung. Liegt dieser, können Sie einen Stromanbieter Ihrer Wahl mit der Stromlieferung beauftragen. Hier ist es sinnvoll die Preise verschiedener Stromanbieter zu vergleichen, um einen günstigen zu finden, denn Baugeräte können mitunter große Stromfresser sein und teure Rechnungen hinterlassen. Da machen ein paar Cent Unterschied manchmal viel aus.

Baustrom-Verteiler

Bauwasser

Das Bauwasser ist beim zuständigen Wasserversorger zu beantragen. Hier ist zu berücksichtigen, dass der Anschluss ausschließlich über einen in Deutschland zugelassenen Installateur vorgenommen werden darf. Dies beruht darauf, dass Bauwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz bezogen wird und der Anschluss tadellos zu erfolgen hat, um eventuelle Verunreinigungen zu vermeiden.
In der Regel übernimmt der Installationsbetrieb die Antragstellung, der den Anschluss durchführt. Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsaufkommen sechs oder mehr Wochen dauern. Umso wichtiger ist es, dass Sie zügig das Bauwasser beantragen – am besten bereits unmittelbar nach Erhalt der Baugenehmigung.

Unterlagen für die Beantragung

Baustrom

Welche Unterlagen Sie dem Antrag für Bauwasser beilegen müssen, variiert von Versorgungsunternehmen zu Versorgungsunternehmen. Hier ist es empfehlenswert, den gewählten Netzbetreiber, Stromanbieter oder die Stadtwerke nach den von ihnen gewünschten Unterlagen zu fragen. Folgende Dokumente/Unterlagen werden in der Regel grundsätzlich verlangt:

  • Aussagekräftiger Lageplan zur Abstimmung zwischen Netz-Techniker und Netzbetreiber für den Netzanschluss
  • Standortangabe für den zukünftigen Baustromverteiler
  • Grundriss, auf dem der Stromhausanschluss geplant ist

Bauwasser

Da im Normalfall der Installationsbetrieb die Beantragung für Bauwasser übernimmt, kennt dieser in der Regel den Umfang der erforderlichen Unterlagen, die im Zuständigkeitsbereich des Baugrundstückes verlangt werden. Da Sie diese bereitstellen müssen, hier ein Überblick über mögliche Papiere/Nachweise und Informationen:

  • Grundbuchauszug des Grundstücks zum Nachweis, dass Antragsteller Eigentümer ist
  • Plan des Grundrisses in einem Maßstab von 1:1000 der untersten Etage (Keller oder Erdgeschoss)
  • Im Grundrissplan ist der Ort zu kennzeichnen, an dem der Wasserzähler installiert werden soll
  • In manchen Fällen wird ein Plan vom Katasteramt in 1:1000 mit Gebäudeabmessungen gefordert
  • Vielfach ist die Zulassung des ausführenden Installateurbetriebes/Installateurs dem Antrag beizufügen

Standort- und Verlaufswegfestsetzung

In manchen Fällen wird vor der Antragsgenehmigung ein Vorort-Besichtigungstermin anberaumt. Dies kommt vor allem vor, wenn mehrere Standorte für die Bauzähler/den Anschluss in Frage kommen. Bei einer Vorort-Besichtigung wird die beste Lösung in Anlehnung an den späteren Hausanschluss gesucht.

Wechsel oder Änderung

Ist der Standort/der Verlaufsweg festgesetzt, ist dieser Bestandteil der Antragsgenehmigung. Das heißt, eine nachträgliche Standortänderung sollte nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Ergibt sich während der Bauzeit zum Beispiel ein optimalerer Standort für den Baustrom, sollten Sie vor einer gewünschten Verlegung immer dort nachfragen, wo Sie den Antrag gestellt haben. Versäumen Sie dies, könnten Konsequenzen und Strafgelder folgen.

Nach Antragsgenehmigung

Sind alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Bearbeitung abgeschlossen, kommt der aktive Teil zur Bereitstellung von Bauwasser und Baustrom zum Einsatz.

Vom Versorger werden nach genehmigtem Antrag durch hauseigene Installateure/Elektriker die Anschlüsse auf das Grundstück gelegt, beziehungsweise von der Grundstücksgrenze ausgehend, mit dem öffentlichen Netzwerk verbunden. Ein Termin wird mit dem Bauherren/Antragsteller vereinbart.

Anschluss

Bevor der Wasser- oder Stromanschluss gelegt wird, wird in den meisten Fällen die Begleichung der ersten Rechnung gefordert. Diese beinhaltet verschiedene Positionen und hängt davon ab, ob verschiedenes Equipment wie beispielsweise Zähler, bereitgestellt wird. Erst nach Begleichung der Rechnung wird im Anschluss ein Termin zum Anschließen vereinbart.

Baustromanschluss

Für Baustrom wird in der Regel ein sogenannter Baustromschrank aufgestellt. Allen dort drin befindlichen Steckdosen hat ein Zähler vorgeschaltet zu sein, der direkt mit dem Stromanschluss am öffentlichen Stromnetz verbunden wird.

Bauwasseranschluss

Für den Anschluss von Bauwasser stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Welche in Frage kommt, hängt in erster Linie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Die Entscheidung trifft allein der Wasserversorger unter folgenden Möglichkeiten:

  • Am nächsten Hydranten über ein Standrohr
  • An eine bestehende Wasserleitung zum Beispiel auf dem Nachbargrundstück
  • Errichtung einer neuen Wasseranlage an der Grundstücksgrenze

Kosten

Mit welchen Kosten Sie insgesamt für Baustrom und Bauwasser rechnen müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig, die preislich stark variieren können:

  • Preise für Grundgebühr und Verbrauch je nach Anbieter
  • Preis für Installateur und Elektriker (für den Anschluss)
  • Eventuelle Zusatzarbeiten zur Verlegung von Rohren und Kabeln zur Baustelle hin (beispielsweise Bodenaushub)
  • Zubehör kaufen oder mieten

Mieten oder Kaufen

Baustromkasten

Für die Beschaffung eines Baustromkastens sind in der Regel Sie als Bauherr verantwortlich. Oftmals arbeiten Baufirmen mit Leihfirmen zusammen und können einen Baustromkasten auf Mietbasis beschaffen. Im Internet finden Sie selbst zahlreiche Adressen zur Anmietung von Baustromkästen in allen Größen und Variationen, mit oder ohne integrierten Zähler. Entsprechend unterschiedlich fallen die Preise aus. Je länger die Mietdauer gewählt wird, desto geringer wird der Mietpreis pro Tag. Ein einfaches Modell mit Zähler ist je nach Mietdauer durchschnittlich zwischen zwei Euro und zehn Euro pro Tag erhältlich.

Rechnen Sie mit einer längeren Bauphase, bei der Sie Baustrom benötigen, kann sich oftmals der Kauf eines Baustromkastens in finanzieller Sicht lohnen. Gebraucht sind sie mit Zähler oftmals schon um die 100 Euro erhältlich.

Tipp:

Vergleichen lohnt sich, denn selbst bei der teuersten Kurzzeitanmietung von bis zu circa 14 Tagen, hätten Sie die Kaufpreis bereits ab dem zehnten Tag wieder raus und können anschließend den Baustromkasten wieder verkaufen.

Bauwasser

Zähler

Ein Zähler ist für Bauwasser in der Regel vom Wasserversorger zu mieten. Bei der Wasseranschlussart mit Standrohr, ist dieses mit integriertem Zähler erhältlich. Hier wird meist eine Kaution verlangt, die nicht selten 400 Euro oder mehr beträgt. Eine Grundgebühr sowie ein Tagesmietpreis werden zusätzlich zum Verbrauch berechnet. Baustromzähler gibt es neu ab 30 Euro – gebraucht entsprechend günstiger.

Umlageschlüssel zur Verbrauchsabrechnung

Sie können und sollten eine Abrechnungsvereinbarung von Wasser- und Stromkosten mit Nachunternehmern treffen, die einen nicht unerheblichen Verbrauch durch Rohbau- und/oder Ausbauarbeiten für sich in Anspruch nehmen. Zwischenzähler einzubauen ist eine Lösung, führt aber bei parallelen Arbeiten verschiedener Unternehmen nicht selten zu Schwierigkeiten bei der Stromverteilung/-nutzung.

Besser eignet sich eine Berechnung mittels Umlageschlüssel. Hierbei werden prozentuale Wertanteile zur Kostenberechnung für die einzelnen Unternehmen zugrunde gelegt. Je nach Gesamtbauleistung und zu benutzenden Stromgeräten durch die einzelnen Unternehmen, ist die Höhe des Umlageschlüssels zu wählen.

Rechtswidrigkeit

Zu beachten ist, dass Vielerorts nur der reine Verbrauch umgelegt werden kann. Die Kosten für den Anschluss oder die Bereitstellung in den Umlageschlüssel einzubeziehen, ist oft rechtswidrig. Hier sollten Sie in der Abrechnungsvereinbarung auf den genauen Wortlaut achten, damit diese in rechtlicher Hinsicht ihre Gültigkeit behält.

Tipp:

Das Statistische Bundesamt ermittelt regelmäßig den durchschnittlichen Umlageschlüssel für Bauherren. Im Idealfall können Sie sich in der Region bei anderen Bauherren über übliche Konditionen diesbezüglich informieren, damit Sie nicht am Ende auf hohen Verbrauchskosten durch Baufirmen sitzen bleiben.

Autor Heim-Redaktion

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