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Kubaturberechnung: Kubatur vom Haus berechnen

Umbauter Raum und Wohnfläche sind zwei der wichtigsten Kenngrößen, die in unterschiedlichsten Themenfeldern immer wieder dazu herangezogen werden, ein Gebäude zu definieren. Während die Wohnfläche recht einfach bestimmt werden kann, bereitet die Kubatur dagegen immer wieder Schwierigkeiten. Was gehört dazu und was wird bei der Berechnung vernachlässigt? Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie sicher zu einem verlässlichen Ergebnis gelangen.

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Was ist die Kubatur?

Der Begriff „Kubatur“ stammt vom lateinischen „Kubus“ ab und beschreibt unmittelbar einen Körper. Bei Gebäuden ist mit diesem Körper jedoch begriffserweiternd das Volumen gemeint, dass das Haus insgesamt einnimmt. Dazu zählt ganz allgemein gesprochen die Summe der unterschiedlichen Volumina, die sich zum Gesamtvolumen addieren:

  • Nettovolumen: Volumen aller Nutzbarer Räume, „Luftvolumen“ im Gebäude
  • Konstruktionsvolumen: Volumen aller Bauteile eines Gebäudes, also Wände, Decken, Dach etc.

Während die Kubatur in der Fachsprache immer noch allgegenwärtig ist, findet sich in aktuellen Regelwerken der modernere Ausdruck „Umbauter Raum“, der grundsätzlich dieselbe Sache beschreibt.

Wofür überhaupt umbauter Raum?

Bei Laien stellt sich immer wieder die Frage, warum um die Kubaturberechnung überhaupt ein solches Aufheben gemacht wird. Ein Blick auf die vielfältigen Verwendungen dieses Wertes verdeutlicht aber schnell seine Bedeutung:

  • Kostenplanung und -überwachung
  • Kenngröße für die Bauplanungsrechtliche Beurteilung
  • Baufinanzierung
  • Grundlage zur Feststellung des Zeitwerts
  • Individuelle Aspekte
HINWEIS:

Immer wieder liest man in Fachliteratur, Rechtsprechung und Vorschriften auch von der so genannten „Baumasse“. Je nach Regelwerk kann die Ermittlung etwas variieren, letztendlich handelt es sich aber auch hier um das Volumen bzw. den umbauten Raum.

Die DIN277-1 als Berechnungsgrundlage

Kubaturberechnung DIN277 - 1-2016

Im Gegensatz zur Ermittlung der Wohn- bzw. Nutzfläche, wo mehrere Ermittlungsmethoden gleichrangig zur Verfügung stehen, ist die Grundlage der Kubaturberechnung klar und einfach. In Deutschland besteht ein verbindliches Regelwerk, das alle Vorgaben zur Ermittlung der Kubatur enthält: Die DIN 277-1 „Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen – Teil 1: Hochbau“. Diese Vorschrift geht sogar bis in das Jahr 1934 zurück, wo erstmals eine einheitliche Festlegung zur Ermittlung des damals offiziell noch als Kubatur bezeichneten Volumens getroffen wurde. Nach mehreren Änderungen und Überarbeitungen gilt heute die aktuelle Fassung dieser DIN-Norm aus dem Jahr 2016.

ACHTUNG:

Obwohl es sich bei der DIN 277-1 um kein Gesetz, sondern viel mehr eine nicht allgemein zwingend anzuwendende Norm handelt, ist sie heute allgemein anerkannt und somit quasi verbindlich. Als technische Regel zählt sie heute zum anerkannten Stand der Technik und wird auch im Streitfall von Gerichten als Referenz herangezogen. Wird umbauter Raum anders berechnet, ist das zwar möglich, zieht aber im Streitfall einen enormen Aufwand an Begründung und Beleg der Gleichwertigkeit nach sich.

Was wird berücksichtigt, was bleibt außen vor?

Ein Blick in die DIN macht recht schnell klar, was zur Kubatur gehört und was nicht. Bereits der einleitende Satz des Abschnitts 7 „Ermittlung von Rauminhalten des Bauwerks“ gibt die wesentlichen Inhalte klar wieder:

„Zum Brutto-Rauminhalt (BRI) gehören die Rauminhalte aller Räume und Baukonstruktionen, die sich über den Brutto-Grundflächen (BGF) des Bauwerks befinden.“

Weiterhin wird definiert, dass der Brutto-Rauminhalt, ein weiteres Synonym für umbauten Raum oder auch die Kubatur, von den äußeren Begrenzungsflächen von Bauwerkssohlen, Außenwänden und Dächern mit Dachgauben gebildet wird. Das bedeutet einfach gesprochen, dass Dachoberfläche, Außenkante Außenwand und Bodenplatte die Grenzen des betrachteten Volumens bilden. Nun stellt sich zu Recht die Frage, wie im Detail damit umgegangen wird. Denn ein Haus verfügt im Einzelfall über eine Vielzahl an Details, bei denen sich in Abhängigkeit von der Auslegung der DIN ein zusätzliches Volumen ergeben kann, oder eben gerade nicht. Um hier Klarheit zu schaffen, wird eindeutig geregelt, welche Gebäudebestandteile explizit nicht in die Kubaturberechnung einfließen:

  • Tief- und Flachgründungen, also Fundamente und Bodenplatten
  • Lichtschächte
  • Außentreppen und -rampen, wenn sie nicht konstruktiv am Gebäude angebunden sind
  • Eingangsüberdachungen
  • Dachüberstände
  • Auskragende Sonnenschutzanlagen
  • Schornsteine, Abgas- und Lüftungsrohre, die über die Dachhaut ragen
  • Lichtkuppeln mit einem Volumen oberhalb der Dachhaut von höchstens einem Kubikmeter
  • Pergolen
  • Befestigte Freisitze oder Terrassen, auch wenn aus der Geländeoberfläche herausragend

Der Sonderfall

Eine etwas besondere Stellung bei der der Volumenberechnung nehmen Gebäudeteile ein, die nicht vollständig umhüllt sind. Beispiele hierfür sind etwa Überdachungen auf Stützen, die nicht über geschlossene Wände verfügen. Ebenfalls häufig anzutreffen sind Attiken oder Balkonbrüstungen, also senkrechte Wandsegmente, denen der obere „Deckel“ in Form eines Dachs fehlt. Hier legt die DIN eindeutig fest, dass auch so genannte fiktive Bauteile zur Raumabgrenzung herangezogen werden dürfen und müssen.

Was bedeutet das?

Das heißt schlicht, dass die Oberkante einer Attika die obere Grenze des so gebildeten Volumens darstellt. Bei einer Überdachung werden die fiktiven Außenwände entweder durch die Stützen definiert, oder – falls stützenfrei auskragend, durch den Dachrand.

HINWEIS:

Nicht ganz einfach ist die Abgrenzung von Dachrand und Überdachung, da häufig ein gewisser Abschnitt des Dachrands vergrößert ist und somit das Terrassendach bildet. Hier kann man normalerweise als Grenzwert 0,50 Meter anwenden. Ist ein Dachüberstand größer, wird er als raumbildende Überdachung angesehen. Bis 0,50 Meter handelt es sich um einen nicht berücksichtigten Dachrand.

Die Berechnung am Beispiel Schritt für Schritt

Kubatur

Nun schauen wir uns die Volumenberechnung einmal an einem konkreten Beispiel an. Als Objekt unserer Volumenermittlung stellen wir uns ein typisches Einfamilienhaus mit folgenden Charakteristika an:

  • Länge 10 Meter
  • Breite 8,5 Meter
  • Traufhöhe (Höhe Schnittpunkt Außenwand mit Dachhaut= ab Gelände 3,50 Meter
  • Firsthöhe 6,00 Meter
  • Unterkellert, Oberkante Bodenplatte 3,00 Meter unter Gelände
  • Dachform Satteldach
  • Dachüberstand 0,30 Meter
  • Anbau Windfang 1,00 Meter breit, 1,50 Meter tief, ab Gelände 3,00 Meter hoch, Flachdach
  • Anbau Terrassendach, Stützenabstand 3,00 Meter ab Hauskante und 3,00 Meter in der Breite, Flachdach, Höhe ab Gelände 2,50 Meter

Schritt für Schritt

1. Gedankliche Zerlegung in greifbare Teilvolumen:

  • Hauskörper Oberkante Bodenplatte bis Traufhöhe
  • Dach Traufhöhe bis Firsthöhe
  • Windfang
  • Terrassendach

2. Festlegung der mathematischen Formeln für die Volumenberechnung der Teilbaukörper:

a. Hauskörper: Länge x Breite x Höhe
b. Dach: Länge x Breite x Höhe x 0,5
c. Windfang: Länge x Breite x Höhe
d. Terrassendach: Länge x Breite x Höhe

3. Berechnung der Volumen:

a. Hauskörper: 10,00m x 8,50m x (3,50m+3,00m) = 552,50m³
b. Dach: 10,00m x 8,50m x (6,00m – 3,50m) x 0,5 = 212,00m³
c. Windfang: 1,50m x 1,00m x 3,00m = 4,50m³
d. Terrassendach: 3,00m x 3,00m x 2,50m = 22,50m³
e. Summe a. bis d. = 791,50m³

Hinweise zur Berechnung

Am Beispiel wird deutlich, dass eine Kubaturberechnung bei der richtigen Herangehensweise tatsächlich sehr einfach ist. Diese Hinweise und Tipps helfen, fehlerfrei zum Ziel zu gelangen:

Zerlegung

Kubatur

Zerlegen Sie den zu berechnenden Baukörper in möglichst einfach zu berechnende Einzelvolumen. So lassen sich nahezu immer die aus der Schulzeit bekannten Formeln für Quader oder Dreieck-Körper anwenden.

Dachneigung

Ganz gleich, wie steil ein Dach ist und ob es sich um ein symmetrisches oder asymmetrisches Dach handelt, geneigte Dächer lassen sich immer mit der Formel Länge x Breite x Höhe x 0,5 berechnen. Selbst Pultdächer können so berechnet werden, wenn man es als Sonderform des Satteldachs mit einer Dachfläche mit Neigung 90 Grad versteht.

Unterkante bei Sonderbauteilen

Ob Windfang oder Terrassenüberdachung, immer dann, wenn keine konstruktive Unterkante besteht, kann die Geländeoberfläche als untere Begrenzung des Volumens angesehen werden. Liegt beispielsweise ein Windfang im geneigten Gelände, setzen Sie die Geländehöhe an der Eingangstür als maßgebliche Höhe ein.

Autor Heim-Redaktion

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