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Bauerwartungsland: was ist das? | Definition

Baugrundstückplan

Auf der Suche nach einem kostengünstigen Grundstück fällt oft der Begriff Bauerwartungsland. Viele Interessenten können sich darunter nicht wirklich etwas vorstellen. Wir erklären Ihnen, worum es sich bei Bauerwartungsland handelt und wie es sich vom klassischen Bauland unterscheidet.

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Definition

Der Begriff Bauerwartungsland beschreibt eine spezielle Grundstücksfläche innerhalb der Gemeinde. Es handelt sich bei ihnen um Grundstücke, die für die zukünftige Bebauung ohne festgelegtes Nutzungsdatum angeboten werden. Dabei orientieren sie sich an den verwendeten Flächennutzungsplänen, die innerhalb der Gemeinde zum Einsatz kommen. Nach § 5 Absatz II der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist bei diesen Grundstücken eine Bebauung mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft zu erwarten. Der Zeitpunkt wird dabei ausschließlich von der Gemeinde bestimmt. Aus diesem Grund sind die Grundstückskosten oft deutlich geringer als für vergleichbare Lagen. Dennoch entscheiden sich viele Interessenten gegen Bauerwartungsland, da es keine Garantie dafür gibt, ob eine Bebauung in zwei oder erst zwölf Jahren möglich ist.

Bauplan mit Modelhaus
Hinweis:

Grundstücke, die bereits für die Bebauung eingeplant, aber noch nicht direkt erschlossen sind, werden als Rohbauland eingestuft. Sie bieten eine deutlich geringere Wartezeit für die Bebauung als Bauerwartungsgrundstücke, kosten aber mehr.

Bauerwartungsland bebauen

Um Bauerwartungsland nutzen zu können, muss es erst einmal von der Gemeinde zu Bauland aufgestuft werden. Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Entscheidend ist dabei die Entscheidung der Gemeinde, das entsprechende Grundstück überhaupt als Bauland freizugeben. Je nach Lage und Bebauungsplan der Gemeinde kann die Wartezeit dafür mehrere Jahre und sogar Jahrzehnte betragen. Sie haben darauf keinen Einfluss, selbst wenn Sie der Käufer des Grundstücks sind. Weiterhin ist es wichtig, dass die Fläche offiziell zu einem Ortsteil erklärt wird, damit es entsprechend der Flächennutzungspläne verwendet werden kann. Wurde das Grundstück erweitert, fehlt der letzte Schritt: die Erschließung. Dafür sind meist die folgenden Punkte zu erfüllen:

  • Wasser
  • Abwasser
  • Strom
  • Telefon- und Internetanschluss
  • mögliche Gasleitungen

Mögliche Bauvorhaben

Bevor ein Bauerwartungsland richtig genutzt werden kann, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, welche Bauvorhaben überhaupt möglich sind. Wie bereits erklärt, muss das entsprechende Grundstück erst einmal von der Kommune als Bauland eingetragen werden. Vorher dürfen Sie noch überhaupt nichts bauen. Sobald das Grundstück bebaut werden kann, bietet es sich für die typischen Bauvorhaben an:

  • Ein- oder Mehrfamilienhaus
  • Blockhäuser
  • Stadtvillen
  • Betriebsgebäude
  • Gartenhaus ab bestimmter Größe (meist 24 m²)
  • Ferienhäuser
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Das ist nur eine kleine Auswahl an Bauvorhaben, die Sie für Bauerwartungsland für die Zukunft einplanen können. Weiterhin gibt es Bauvorhaben, die nicht für diese Grundstücke geeignet sind. Primär gehören dazu Schrebergärten, sowie Flächen, die nicht mit einem Gebäude versehen werden und auf eine natürliche Umgebung ausgelegt sind. Da diese Art von Planung oft nicht mit den Flächennutzungsplänen der Gemeinden übereinstimmen, sind sie für diese Bauvorhaben nicht geeignet. Weitere Beispiele sind:

  • privat angelegte Angelteiche
  • Naturpools
  • Grundstücke zur Beobachtung von Tieren
  • Forst- und Agrarprojekte
Hinweis:

Bauerwartungsland lässt sich nicht mehr für Agrar- und Forstwirtschaftliche Zwecke verwenden, außer die Gemeinde ändert den Grundstückstyp nachträglich. In diesem Fall handelt es sich anschließend um eine Ackerfläche, die nicht mehr wie Bauland verwendet werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Erschließungskosten für die Fläche?

Die Erschließungskosten werden in der Regel von der Gemeinde und dem Käufer der Fläche zusammen getragen. Mindestens zehn Prozent der Kosten muss die Gemeinde übernehmen, obwohl dieser Wert je nach den lokalen Regelungen höher ausfallen kann.

Wird eine jährliche Grundsteuer auf das Bauerwartungsland erhoben?

Ja. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück in einem oder fünf Jahren bebaubar ist. Die Grundsteuer wird jährlich fällig. Da es sich bei Bauerwartungsland nicht um Flächen der Land- und Forstwirtschaft handelt, müssen Sie mit dem Hebesatz B rechnen. Dieser hat eine Obergrenze von bis zu 1.050 Prozent. Der genaue Prozentsatz wird von jeder Gemeinde eigenständig bestimmt.

Warum sind Baufinanzierungen bei solchen Grundstücksflächen oft schwer zu bekommen?

Das liegt an der Wartezeit, bis das Grundstück bebaubar ist. Bis das Bauerwartungsland zu einem bebaubaren Grundstück hochgestuft wird, stellt es für viele Banken und Finanzierer ein Risiko dar. Aus diesem Grund müssen Sie in den meisten Fällen Eigenkapital aufwenden, wenn Sie ein bestimmtes Grundstück ins Auge gefasst haben.

Autor Mandy

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