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Heckenschnitt – wann erlaubt? Wann gilt ein Verbot wegen Vogelschutz?

Hecke

Mit dem Anpflanzen einer Hecke muss sich der Hobbygärtner bewusst sein, dass der Heckenschnitt in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Per Bundesnaturschutzgesetz sind Vorgaben für den genauen Zeitpunkt festgehalten, wann die jeweilige Hecke zurück geschnitten werden darf. Um brütende Vögel zu schützen, ist ein starker Rückschnitt an der Hecke den ganzen Sommer über verboten. Wer dieses Verbot nicht befolgt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, als Strafe drohen hohe Bußgelder. Allerdings dürfen die Zuwächse gestutzt werden, um die Hecke zu formen und zu pflegen.

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Verbot

Brütende Vögel nutzen oft dichte Hecken, um ihr Nest dort aufzubauen. Diese fühlen sich von einem kräftigen Heckenschnitt dermaßen gestört, dass sie das Nest verlassen und komplett aufgeben. Die zurück gelassene Brut verhungert oder fällt auf der Suche nach den Eltern aus dem Nest. Darüber hinaus können Fressfeinde in einer zu lichten Hecke den Nachwuchs besser entdecken, da die schützenden Zweige fehlen. Um dies zu verhindern, sind die Zeiten für einen Heckenschnitt per Gesetz geregelt.

  • Schutz betrifft die Brut- und Nistzeit der Vögel
  • Vorgaben laut § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz
  • Heckenschnitt ist verboten vom 1. März bis zum 30. September
  • Radikaler Rückschnitt ist nicht erlaubt
  • Es darf nicht in das alte Holz geschnitten werden
  • In dieser Zeit ist auch das komplette Entfernen von Hecken untersagt
  • Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro

Heckenschnitt

Außerhalb der Sommersaison ist ein Rückschnitt der Hecke ohne weitere Einschränkungen erlaubt. Bei vielen Gehölzen wird der Heckenschnitt in den Wintermonaten bevorzugt durchgeführt. In dieser Zeit ist die Hecke garantiert frei von nistenden Vögeln, sodass die Heckenbewohner durch diese schonende Vorgehensweise profitieren. Im darauf folgenden Frühling trägt die Hecke wieder ein dichtes Laubwerk und bietet den Vögeln ausreichenden Schutz für das Nest und den Nachwuchs. Um Probleme zu vermeiden, sollte der Heckenbesitzer den Rückschnitt stets mit den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz koordinieren.

  • Radikales Beschneiden ab Anfang Oktober bis Ende Februar möglich
  • Ideal ist ein Heckenschnitt im Winter vor dem Austrieb
  • Im Herbst und Winter befinden sich die Gehölze in der Ruhephase
  • Rückschnitt bis zu zwei Drittel der Hecke ausführbar
Tipp:

Wenn der Heckenschnitt im zeitigen Frühjahr oder im Herbst geplant ist, dann sollte die Hecke auf aktive Nester kontrolliert werden. Manche Vogeleltern beginnen mit der Brut bereits sehr früh oder erst sehr spät, wenn das Wetter bereits angenehm warm oder noch gut genug ist.

Pflegemaßnahmen

Hecke

Da viele Vögel ihre Nester in Hecken bauen, genießen diese durch gesetzliche Vorgaben einen besonderen Schutz. Wer allerdings einen formenden Schnitt zur Pflege plant, der darf diesen vorsichtig während der Schonzeit der Vögel durchführen. Wenn sich jedoch ein Vogelnest in der Hecke befindet, darf diese nicht als Pflegemaßnahme zurück geschnitten werden.

  • Rücksichtsvolle Form- und Pflegeschnitte sind zu jedem Zeitpunkt erlaubt
  • Es darf der Zuwachs seit dem letzten Rückschnitt beseitigt werden
  • Nur die neu ausgetriebenen Spitzen entfernen
  • Rückschnitt nicht bis in das alte Holz ansetzen
  • Unbedingt vorher nachschauen, ob sich ein Vogelnest in der Hecke befindet
  • Alle betroffenen Abschnitten gut kontrollieren
  • Stets abschnittsweise vorgehen, damit Heckenbewohner noch fliehen können
  • Erst am späten Nachmittag beschneiden, wenn die Sonne deutlich tiefer steht
  • Verästelte Zweige stehen lassen, diese sind ideale Stellen für ein Nest

Grenz- und Nachbarrechte

Neben den Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz gibt es noch weitere Gesetze, die den Heckenschnitt betreffen. Dazu gehören die Grenz- und Nachbarrechte, die in jedem Bundesland anders festgehalten sind. In der Regel ist ein Heckenschnitt spätestens dann durchzuführen, wenn der vorgeschriebene Grenzabstand zum benachbarten Grundstück deutlich unterschritten wird. Wenn eine Hecke und deren ausuferndes Wachstum die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen oder Wegen beeinträchtigt, dann kann die zuständige Gemeinde oder Behörde einen radikalen Rückschnitt fordern.

  • Hecke mit genügendem Abstand zum Nachbargrundstück planen
  • Jährliches Heckenwachstum beachten und kontrollieren
  • Bei Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum, wird per Gesetz das Zurückschneiden eingefordert
  • Massive Störungen führen oft zum gesetzlich geforderten Entfernen der kompletten Hecke

Fazit

Viele Hobbygärtner sind sich vor dem Anpflanzen einer Hecke nicht darüber im Klaren, dass der Wuchs und der Rückschnitt gesetzlich geregelt sind. Sowohl zum Schutz der Heckenbewohner als auch für die Einhaltung der Grenzen zu den Nachbarn und zu Straßen und Wegen gelten klare Bestimmungen. In der Zeit von Anfang März bis Ende September darf kein radikaler Rückschnitt an der Hecke erfolgen. Während dieser Zeitspanne ist allerdings ein rücksichtsvoller Pflegeschnitt erlaubt, bei dem die Form der Hecke erhalten wird. Jedoch dürfen nur die nachwachsenden Spitzen beschnitten werden, der Rückschnitt darf nicht in das alte Holz erfolgen. Für einen kräftigen Rückschnitt bieten sich der Herbst und der Winter an, noch vor dem neuen Austrieb. In dieser Periode befinden sich die Heckenpflanzen in einer Ruhephase und dürfen nach Wunsch beschnitten werden. Im Frühling treibt die Hecke dann wieder stark aus und bietet der Vogelwelt ausreichenden Schutz beim Brüten. Auch das komplette Entfernen der Hecke sollte in dieser Zeit erfolgen.

Autor Garten-Redaktion
Ich schreibe über alles, was mich in meinem Garten interessiert.

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