
Foto: Husqvarna
Seit Beginn des Jahres 2011 sind die Mineralölfirmen gemäß einer EU-Verordnung dazu verpflichtet, Ottokraftstoffe an ihren Tankstellen anzubieten, welche 10 Prozent Bioethanol enthalten. Deshalb wird dieser Kraftstoff im Handel als E10 bezeichnet. Gärtner, die mit Benzin betriebene Gartengeräte einsetzen, fragen sich bestimmt, ob diese denn auch mit den neuen E10-Kraftstoffen betankt werden können.
Wie viele Hersteller angeben funktionieren deren Produkte auch mit dem neuen Biosprit E10. Darüber informieren beispielsweise WOLF-Garten, Husqvarna, Honda und AL-KO ihre Kunden. Husqvarna teilt mit, dass die Zweitaktmotoren bedenkenlos mit E10 betrieben werden können. Das gleiche gilt auch für die im aktuellen Sortiment erhältlichen Viertaktmotoren. Aber auch AL-KO versichert, dass sämtliche Benzinbetriebenen aus dem aktuellen AL-KO Gartengeräte-Sortiment ebenfalls mit E 10 Kraftstoff funktionieren.
Kraftstoffstabilisator bei längerer Lagerung empfehlenswert

Foto: WOLF-Garten
Des Weiteren funktionieren auch die Benzinrasenmäher aus dem Produktsortiment des Gartengeräteherstellers WOLF-Garten problemlos mit dem Kraftstoff E10. WOLF-Garten weist aber noch darauf hin, dass aufgrund der Beimischung von Bioethanol der Alterungsprozess, beispielsweise durch Verdampfung, beschleunigt wird. Somit reduziert sich bei diesem Kraftstoff mit der Zeit die Zündwilligkeit. Die Experten empfehlen daher, um eine längere Lagerung zu ermöglichen, die Verwendung eines Kraftstoffstabilisators.
Gleiches gilt für sämtliche Garten- und Industriegeräte sowie Außenbordmotoren von Honda. Generell sind alle Vier-Takt-Motoren von Honda lauffähig mit dem neuen E10. Es spielt keine Rolle, ob es sich dabei um ein aktuelles Modell oder um einen “Oldtimer” handelt.
Was man zu E10 wissen sollte
Verwendet man eine andere als die oben genannte Geräte-Marke, dann sollte man vor dem Betanken mit E10 erst mit dem Hersteller die Verträglichkeit abklären. Betroffen von der Umstellung auf E10 sind die die Kraftstoffsorten “Normal” und “Super” (91 und 95 ROZ). Der vorherige Ethanolanteil wurde durch die Zwangsbeimischung auf bis zu 10 Prozent verdoppelt. “Super” enthält weiterhin maximal 5 Prozent Ethanol. Diese Beimischung wird aus umweltverträglich angebauten Pflanzen gewonnen. Möglicherweise greifen Kraftstoffe mit bis zu 10 Prozent Bio-Ethanolanteil lackierte Flächen verstärkt an oder können diese sogar beschädigen. Vor allem beim Betanken selbst ist deshalb besondere Sorgfalt geboten. Verspritzte oder übergelaufene Mengen sollten deshalb direkt und sorgfältig entfernt werden.






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