Leihen statt Kaufen – Was ist zu beachten?

pixelio.de / Hans-Peter Reichartz(Bild: pixelio.de / Hans-Peter Reichartz) Für manche Arbeiten rund um Haus und Garten sind mitunter teure Spezialwerkzeuge notwendig. Manchmal kann sich damit zumindest die jeweilige Tätigkeit erleichtern. Egal ob so ein Werkzeug unbedingt gebraucht wird oder nur eine Arbeitserleichterung darstellt oftmals ergibt sich die Frage, ob man sich dieses Gerät kaufen soll. Wird es nur einmal oder sehr selten gebraucht, dann entscheidet man sich meist für die Variante sich das Gerät zu leihen.

Sofern nicht gerade der Nachbar oder ein Bekannter das benötigte Spezialwerkzeug besitzt, führt der Weg in den Baumarkt. Dort ist es in jedem Fall angebracht sich die Bedienung des Gerätes genau erklären zu lassen, um versehentliche Benutzungsfehler zu reduzieren. Deshalb ist es gut die Maschine vor dem Mieten zu testen. Das gleiche gilt natürlich auch für das Ausleihen im Bekanntenkreis.  Doch selbst wenn man noch so vorsichtig damit umgeht, kann es trotzdem immer einmal dazu kommen, dass etwas kaputt geht. Was macht man in so einem Fall? Am Besten meldet man den Schaden umgehend dem Vermieter, um die Ursache für den Gerätedefekt zu klären. Hat man durch unsachgemäßen Gebrauch den Schaden selbst verschuldet, dann muss man auch selber dafür aufkommen. Anders ist es natürlich, wenn das Gerät sachgemäß benutzt wurde, dann nämlich muss sich der Vermieter um den Schaden kümmern. Diesbezüglich sollte man wegen der Kaution vor dem Ausleihen gründlich überprüfen, ob sich die Maschine in einem einwandfreien Zustand befindet. Ansonsten kann es sein, dass man für Schäden, die man gar nicht selbst verursacht hat, aufkommen muss.

Bei Maschinen, die mit typischen Verschleißteilen ausgestattet sind, wie zum Beispiel eine Kettensäge, ist es ratsam auch die entsprechenden Ersatzteile mit auszuleihen. Ebenfalls sollte man vor dem Mieten prüfen, ob das entsprechende Zubehör vorhanden ist. Je nach Tätigkeit ist eine Maschine mit mehr oder auch weniger Leistung erforderlich. Daher sollte man auch auf die Leistungsfähigkeit des Gerätes Wert legen und keine Maschine mit zu geringer Leistung mieten. Um sich über die entstehenden Kosten im Klaren zu sein, sollte man sich nach eventuellen Nebenkosten erkundigen. So kann es etwa bei einem Meißelhammer vorkommen, dass das Schärfen des Meißels bei der Rückgabe zusätzliche Kosten verursacht. Oder man braucht weiteres Zubehör wie ein Schleifband oder eine Schleifscheibe für einen Band- oder Tellerschleifer, welches in den Mietkosten nicht eingerechnet wurde. Also besser vorher nachfragen.

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2 Kommentare zu “Leihen statt Kaufen – Was ist zu beachten?”

  1. [...] so etwas nicht im Werkzeugkeller, denn kann man sich auch beim Baumarkt erkundigen, ob dort solche Geräte verliehen werden. Um das Holz selbst noch etwas aufzuhellen kann man versuchen es mit Zitronenlösung [...]

  2. [...] leicht mit einem Teichschlammsauger entfernt werden. So ein Gerät kann man sich mitunter auch ausleihen. Sinnvoll ist es den Gartenteich mit entsprechend auf die Wassermenge angepassten Filtersystemen [...]

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