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04.03.2005 13:29 #1
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Balkon - Sichtschutz und VerkleidungHallo,
ich melde mich gleich nochmal zu Wort...
Wir haben seit letzten Herbst einen großen Balkon und möchte den nun etwas schöner machen für den Sommer. Nun ist das so: Unser Nachbar hat auch einen Balkon, der ist so 50m von uns entfernt, aber dessen Nachbar nur so 10m. Jetzt möchte der einen Sichtschutz haben. Was eignet sich da besonders gut?
Wir haben schon gescherzt, dass ne Aspestplatte ideal vor Blicken schützt, aber das muss ja nicht sein
Würde mich sehr über ein paar krebsfreie Vorschläge freuen.
Henry
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06.03.2005 17:37 #2
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Asbest
Das ultimative DDR-Material. Ich kenne es nur aus dem Film Sonnenallee.
Als Sichtschutz würde ich entweder eine Bambus-Matte nehmen oder aber, und das sieht viel besser aus ist ist echt genial, die Seiten mit Pflanzen zuranken lassen. Da kann man entweder typische Rankpflanzen wie clematis nehmen oder aber Efeu und solche Pflanzen.
ciao, wachi
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06.03.2005 17:39 #3
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Nachtrag: Damit das hier keiner falsch versteht, also meinen Kommentar zu Asbest. Asbest niemals verwenden, das ist Krebserrend und muss entsorgt werden!!!!
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16.03.2005 21:20 #4
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Tja, wir habe vor einigen Jahren einen Garten gepachtet, da wurde auf dem Gartenhaus noch Asbest als Dach verwendet. Ich hoffe, solange wir es nicht stören, wird es uns auch nicht gefährlich
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17.03.2005 13:13 #5
Hallo Gast,
ihr habt noch Asbest? Oh, also ich würde euch empfehlen den möglichst schnell zu entfernen.
Ich kenne mich damit nicht so wirklich aus, aber soweit ich weis wird Asbest heute nirgends mehr eingebaut, wenn es nicht sogar verboten ist und auf Dauer ist es echt schädlich für die Gesundheit.
Am besten weg damit...
Mfg, Marcel
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28.03.2005 10:38 #6
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asbestasbest nie selber rausreissen!!!! so lange das zeugs in seiner form bleibt (bspw. in den platten) schadet es nicht. schlimm ist es, wenn man es aufbricht und die feinen "asbest-häärchen" herausstauben und man die einatmet!
so lange das zeugs okay ist, kann man es lassen, das ist 1000x sicherer als das rausreissen! da holt man sich dann die katastrophe, die man damit vermeiden wollte!
schönen gruß
miriam
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28.03.2005 11:12 #7SyringaGast
Asbest find ich auch nicht gut und den sollte man auch nicht selbst entfernen, sonder entfernen lassen. Wenn´s keine allzugroße Fläche ist, wirds auch nicht so teuer. Bei uns in der Nachbarschaft gibts noch drei Häuser, die Asbest auf ´m Dach haben und die würden das heut nie mehr drauf tun. Naja, vor 30 Jahren war halt vieles noch anders.
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02.04.2005 17:55 #8
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Asbest in direkter Nachbarschafthallo, in unserer direkten Nachbarschaft steh noch ein altes Haus (oder mehr Hütte) das komplett mit Asbestplatten gedeckt ist. Gibts da ne Möglichkeit den Besitzer rechtlich dazu zu zwingen das Asbest entfernen zu lassen?
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02.04.2005 20:03 #9SyringaGast
Hallo Augsburger!
Da müsstest du mal bei deiner jeweiligen Stadtverwaltung oder Gemeinde nachfragen. Soviel ich aber weis ist es keine Pflicht Apbestdächer zu entfernen.
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03.05.2007 00:17 #10Big GeorgeGastAW: Balkon - Sichtschutz und Verkleidung
Hallo Gartenfreunde und Balkonbesitzer.
Möchte hier erst ein wenig über Asbest sagen.
Asbest ist eine natürlich vorkommende Mineralfaser.
(ist allso überall, selbst in der Atemluft enthalten).
Gesundheitsschädigend durch Einatmen der Asbestfasern. Dabei ist
die Faserngröße ausschlaggebend für krebserzeugende Wirkung.
Von stark gebundenen Asbestprodukten, wie z.B. asbesthaltigen
Dachplatten geht i.d.R. keine Gefahr aus, allerdings können
bei unsachgemäßem Umgang Asbestfasern freigesetzt werden.
(zB.: Dampfstrahlen, anbohren, abschneiden oder abbrechen)
Welche Regelungen gelten für Privatpersonen?
Hiermit meine ich, stark gebundenen Asbest: z.B.:
Ebene und gewellte Asbestzement-Platten, Fensterbänke,
Balkon-Sichtplatten, Blumenkästen usw.
Privatpersonen die den "Rückbau" von Asbest selbst tätigen, müssen
wie sachkundige Unternehmen handeln. Dies bedeutet:
Die Freisetzung von Asbestfasern z.B. durch Bindemittel zu vermeiden.
(wenn keine Bruchgefahr besteht, reicht m.M. auch gut nassmachen).
Zur Sicherheit Schutzanzug und Schutzmaske P2 (besser P3) tragen.
Hinterher z.B. Balkon, mit weichem Wasserstrahl gut abspühlen.
Ein Sachkundenachweis nach TRGS 519 ist NICHT erforderlich.
Asbestabfälle aus privaten Haushaltungen müssen den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden.
Sie müssen staubdicht verpackt übergeben werden.
(am besten nachfragen, wie verpackt und wohin gebracht).
Ansonnsten gibt es hier im Net viele Antworten zum Thema Asbest.
Gruß B.G.
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