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Barrierefrei: Anforderungen an behindertengerechte Wohnungen

Barrierefreiheit in den Wohnräumen ist essentiell für körperlich und geistig eingeschränkte Menschen. Es werden bestimmte Anforderungen an Wohnungen gestellt, damit sie behindertengerecht sind. Diese werden Ihnen in diesem Artikel vorgestellt.

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Barrierefreiheit in Wohnungen

Die Barrierefreiheit ist in einer Wohnung für Menschen mit Beeinträchtigung oberste Priorität. Nur dadurch ist es ihnen möglich, sich ungehindert zu bewegen und den Alltag so gut wie möglich alleine zu bewältigen. Weiterhin sorgt diese Form der Wohnungsgestaltung für deutlich mehr Sicherheit und Komfort. Da die täglichen Aufgaben zum Großteil auf eigene Faust erledigt werden können, fühlen sich die Bewohner deutlich unabhängiger als in „normalen“ Räumlichkeiten. Vor allem die folgenden Punkte werden durch behindertengerechte Wohnungen ermöglicht:

  • einfacher Zugang zu allen Räumen
  • Dreh- und Wendemöglichkeiten
  • selbstständige Körperhygiene

Bewegungsfreiheit: Mindestmaße

Essentiell für barrierefreie Wohnungen ist genügend Bewegungsfreiheit. Das gilt vor allem für Rollstuhlfahrer, da das fahrende Hilfsmittel viel Platz verbraucht. Für diesen Zweck gibt es bestimmte Mindestmaße, die bei der Umsetzung von Wohnungen für körperlich und geistig eingeschränkte Personen eingehalten werden müssen. Vorgegeben werden diese im 2. Teil der Planungsgrundlagen der Norm DIN 18040 (Barrierefreies Bauen), die sich auf Wohnungen spezialisieren:

  • Türdurchgangsbreite: 80 cm
  • Türdurchgangsbreite (Rollstuhlfahrer): 90 cm
  • Bewegungsflächen: 120 cm
  • Bewegungsflächen (Rollstuhlfahrer): 150 cm
Barrierefreie Wohnung: Türmasse

Wie Sie bereits erkennen können, muss bei einer barrierefreien Wohnung ebenfalls darauf geachtet werden, ob sie für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Das trifft natürlich nur zu, wenn der Bewohner an einen Rollstuhl gebunden ist. Die Werte müssen nicht für eine seniorengerechte Wohnung beachtet werden. Es gibt noch weitere Anforderungen an die Bewegungsflächen, die für die Barrierefreiheit wichtig sind:

  • vor Türen: 120 cm
  • vor Türen (Rollstuhlfahrer): 150 cm
  • vor Möbeln: 90 cm
  • vor Möbeln (Rollstuhlfahrer): 150 cm
  • neben Betten: 90 cm (eine Seite), 120 cm (andere Seite)
  • neben Betten (Rollstuhlfahrer): 120 cm (eine Seite), 150 cm (andere Seite)
Hinweis:

Ein Abstellplatz für Rollstühle muss nach Bedarf eingeplant werden. Die Mindestmaße für diesen betragen 150 x 180 Zentimeter.

Durchgänge

Während die Bewegungs- und Rangierflächen dafür sorgen, dass sich Rollstuhlfahrer und andere körperlich eingeschränkte Menschen problemlos in ihren Wohnräumen aufhalten können, stellen nicht angepasste Zugänge ein großes Problem dar. Vor allem Türen können problematisch werden, wenn sie nicht richtig umgesetzt werden. Die folgenden Punkte sind wichtig für Durch- und Zugänge, die barrierefrei gestaltet werden:

  • Breite: 80 cm
  • Breite (Rollstuhlfahrer): 90 cm
  • Höhe: 205 cm
  • Türklingen-Höhe: 85 cm

Durch diese Werte wird ausreichend Platz geboten, um von einem Raum in den anderen und in die Wohnung zu gelangen. Weiterhin sollten Durchgänge die folgenden Anforderungen erfüllen, damit es nicht zu Unfällen kommt:

Bedienelemente und Oberflächen

Egal ob in der Küche oder im Büro, Oberflächen und Bedienelemente müssen entsprechend platziert werden. Vor allem die Höhe von Lichtschaltern oder ähnlichen Elementen ist wichtig, damit sie für körperlich eingeschränkte Menschen geeignet sind. Folgende Werte müssen dabei beachtet werden:

  • Höhe: 85 cm
  • Abstand von Durchgängen und Begrenzungen: 50 cm
  • Abstand von Ecken: 50 cm

Dadurch können sie ohne Probleme genutzt werden. Bei den Möbeln und Oberflächen kommt es darauf an, dass sie genügend Platz bieten und eine bestimmte Höhe nicht über- oder unterschreiten. Um sie verwenden zu können, sind die folgenden Werte empfehlenswert:

  • Arbeitshöhe: 82 cm
  • Kniehöhe: 67 cm
  • Tiefe: 55 cm
  • Breite: 90 cm
  • Küchengeräte und Schränke individuell platzieren (ideale Höhe zwischen 40 und 140 cm)
Hinweis:

Achten Sie bei der Auswahl von behindertengerechten Möbeln auf eine gute Qualität und robuste Materialien. Körperlich eingeschränkte Menschen nutzen die Möbel als Support und daher müssen die Stücke einer häufigen Belastung standhalten.

Barrierefreie Wohnungen geben Selbstständigkeit

Bodenbelag

Bodenbeläge in einer Wohnung für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung müssen anhand bestimmter Faktoren ausgewählt werden, damit sie nicht zu einer Verletzungsgefahr werden. Es gibt viele Beläge, die schlecht für diesen Zweck geeignet sind und nicht verwendet werden sollten. Die folgenden Anforderungen werden an barrierefreie Bodenbeläge gestellt:

  • rutschhemmend
  • eben
  • nicht schwimmend verlegt
  • reflexionsarm
  • strapazierfähig
  • leicht zu reinigen
  • hygienisch
  • laden sich nicht elektrostatisch auf
  • max. Fugenbreite: 2 mm

Anhand dieser Punkte lässt sich ein passender Bodenbelag für die Wohnräume aussuchen. Gut geeignet sind vor allem die folgenden Materialien:

  • Holzdielen (kein Hochglanzlack)
  • Parkett (kein Hochglanzlack)
  • Laminat
  • Fliesen
  • Stein
  • PVC
  • Linoleum
  • Elastomer Beläge
  • speziell konzipierte Rollstuhlteppiche
Hinweis:

Idealerweise werden Bodenbeläge in Farben ausgewählt, die einen Kontrast zu den Wänden bilden. Dadurch können Distanzen innerhalb der Wohnräume leichter eingeschätzt und die Wände besser erkannt werden.

Badezimmer

Zu den wichtigsten Konzepten in einer barrierefreien Wohnung ist die Badgestaltung. Während bei der Küche vor allem auf die Möbel geachtet werden muss, steht bei Bädern die gefahrlose Körperhygiene im Vordergrund. Vor allem die Dusche muss behindertengerecht sein, damit es nicht zu Unfällen kommt. Bestimmte Punkte sind dafür zu beachten:

  • ebenerdig
  • rutschhemmend
  • inkl. Haltegriffe
  • markierte Duschwände
  • vorsichtshalber Duschvorhänge meiden
Maße für ein barrierefreies Badezimmer

Mit diesen Eigenschaften lässt sich die problemlos verwenden. Natürlich dürfen die anderen Bereiche des Bads nicht außer Acht gelassen werden. Weitere Anforderungen an barrierefreie Bäder sind:

  • unterfahrbare Waschbecken und Waschtische
  • Handtuch- und Klopapierhalter in angenehmer Höhe
  • WC-Höhe: 46 cm bis 48 cm
  • WC-Tiefe: 70 cm
  • WC und Waschtisch mit Haltegriffen
  • optional: spezielle Badewannen für Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigung

Stauraum

Ein häufig übersehener Punkt bei der Gestaltung oder dem Bau einer Wohnung, die barrierefrei sein soll, ist die Bereitstellung von genügend Stauraum. Die Wohnräume sollten vorzugsweise niemals vollgestellt sein, damit sich nicht plötzlich im Alltag ein Hindernis präsentiert. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, zahlreiche Schränke und Regale zu integrieren, die leicht erreichbar sind. Bei diesen handelt es sich um Spezialmöbel, die abhängig vom Hersteller und der Behinderung bestimmte Eigenschaften erfüllen sollten:

  • niedrige Maximalhöhe für Rollstuhlfahrer (150 bis 180 cm)
  • ausgestattet mit ausziehbaren Fächern
  • leicht erreichbare Fächer
  • optional: Kleiderlift
Autor Heim-Redaktion

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