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Befall durch Buchsbaumzünsler: Info zu Meldepflicht | Ist er giftig?

Der Buchsbaumzünsler trägt die botanische Bezeichnung Cydalima perspectalis und ist in den hiesigen Breitengraden ein gefürchteter Schädling. Vor allem die Buchsbäume leiden unter den gefräßigen Raupen, denn diese Tierart kann die Bäume vollständig kahl fressen und dadurch zerstören. Bezüglich der Meldepflicht und der Giftigkeit sind bestimmte Maßnahmen zu beachten, damit der Befall durch diesen Parasit nicht überhandnimmt.

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Befall erkennen

Der Schädling kommt zuerst als Falter auf den Buchsbaum, dieser ist mit dem bloßen Auge gut zu erkennen. Ein erwachsener Schmetterling kann zwischen seinem letzten Standort und dem aktuellen Vorkommen bis zu drei Kilometer zurücklegen. Aus diesem Grund kann sich dieser Schädling schnell auf einer großen Fläche ausbreiten. Außerdem kann der Falter pro Jahr zwei bis drei Generationen ausbilden, sodass sich dessen Nachwuchs schnell summiert. Gefährlich sind vor allem die Raupen, da diese extrem gefräßig sind und in einer großen Anzahl auf einmal vorkommen können. Da sich die Schädlinge meist versteckt im Inneren der Bäume aufhalten und dort fressen, sind diese nicht so leicht aufzuspüren. Deshalb wird ein Befall mit dem Buchsbaumzünsler oft sehr spät bemerkt.

  • Falter hat eine weiß-schwarze Farbe, wobei der weiße Anteil überwiegt
  • An den Flügeln sind braune Ränder, innen ein schwarzes Muster
  • Flügelspannweite von bis zu 4,5 cm
  • Ist vom Frühling bis zum Spätsommer aktiv
  • Legt bis zu 150 Eier an der Unterseite der Blätter ab
  • Raupen sind grün, mit schwarzen Punkten
  • Körpergröße beträgt bis zu 5 cm
  • Blattwerk dient den jungen Raupen als Nahrungsquelle
  • Befall beginnt meistens an den unteren Ästen
  • Zeigt sich durch abgefressene Blätter
  • Im Anschluss werden Rinde der Äste und jüngere Zweige angefressen
  • Überwintert eingespannt im Kokon
Tipp:

Wer Buchsbäume im Garten stehen hat, der sollte diese regelmäßig auf einen Befall kontrollieren. Dann lassen sich im Vorfeld die Eier und zeitnah die noch jungen Raupen bekämpfen, bevor diese große Schäden anrichten können.

Giftigkeit & Symptome

Buchsbaumzünsler

Speziell kleine Kinder sind von den Raupen fernzuhalten, da diese aus Neugier alles anfassen und auch in den Mund nehmen. Neben den Parasiten befindet sich an der gleichen Stelle immer der giftige Buchsbaum, die beiden stellen in Kombination ein ernst zu nehmendes Risiko für die Gesundheit dar, wenn es zu einem Kontakt gekommen ist. Da das Gift über die Haut aufgenommen wird, sind bei der Bekämpfung und dem Entfernen unbedingt Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Manche Vogelarten haben anscheinend im Laufe der Zeit eine Toleranz gegen das Gift entwickelt, sodass sich diese ohne Probleme von den Raupen ernähren können und diese sogar dem Nachwuchs als Nahrung anbieten.

  • Ist generell giftig
  • Der Schädling produziert das Gift aber nicht selbst
  • Über die Nahrungsaufnahme wird das Gift des Buchsbaumes aufgenommen
  • Im Anschluss wird das Gift gespeichert, um Fressfeinde abzuschrecken
  • Vom Gift betroffen sind auch Menschen, vor allem Kleinkinder und ältere Personen
  • Kontakt mit Tieren ebenfalls vermeiden
  • Vor allem Pferde, Hunde, Katzen und Hasen fernhalten
  • Symptome sind Durchfall, Erbrechen, Krämpfe, Lähmungen, Übelkeit und Zittern
  • Im Extremfall kann es zum Abfall des Blutdrucks bis hin zum Kreislaufkollaps kommen
  • Beim Absammeln der Raupen stets Handschuhe tragen

Meldepflicht

In Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht, die bestimmte Baumschädlinge betrifft. Damit soll vermieden werden, dass sich Epidemien und Plagen ausbreiten können. Manche Schädlinge stellen eine enorme Gefahr für die Umwelt dar, diese erfordern spezielle Bekämpfungsmaßnahmen. In der Regel sind jedoch Kleingärtner von dieser Pflicht ausgenommen. Wenn es zu einem starken Ausbreiten gekommen ist, kann es dennoch ratsam sein, ein mögliches Auftreten zu melden. Auf diese Weise können die zuständigen Behörden das Risiko einer Plage zeitnah senken. Schädlinge sind auch meldepflichtig, wenn diese eine große Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstellen. Wenn es sich um einen größeren Buchsbaumbestand handelt, sollte ein Befall durch den Schädling nicht leichtfertig behandelt werden.

  • Meldepflichtiger Schädlingsbefall ist laut §§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz geregelt
  • Befall mit Buchsbaumzünsler unterliegt nicht der gesetzlichen Meldepflicht
  • Vergiftungen äußern sich nicht in lebensbedrohlicher Art und Weise
  • Bei exorbitanter Ausbreitung den Befall besser den Behörden melden
  • Zuständig sind die örtlichen Gesundheitsämter der Städte und Kreise
  • Schnelles Eingreifen ist erforderlich
  • Vor allem bei größeren Beständen an Buchsbäumen
  • Schädlinge können Baumbestand komplett zerstören
Tipp:

Wer sich bezüglich des Schädlings unsicher ist, der sollte einen Baumsachverständigen um Rat fragen. Dieser kann im Nu den Buchsbaumzünsler bestimmen und gleichzeitig geeignete Bekämpfungsmaßnahmen vorschlagen.

Autor Heim-Redaktion

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