(Bild: pixelio.de / Thomas Max Müller) Seit dem Jahreswechsel Jahr können für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten deutlich höhere Kosten als bisher steuerlich geltend gemacht werden. Grund genug also sich gegebenenfalls über Maßnahmen zur Wohraum Modernisierung Gedanken zu machen. Zumal solche Vorhaben für Wohngebäude durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsgünstige Kredite beziehungsweise Zuschüsse gefördert werden.
Zuschüsse können unter anderem für energetische Einzelmaßnahmen wie die Wärmedämmung der Außenwände beantragt werden. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und von dem Programm für Wachstum und Beschäftigung der Bundesregierung. Als Zielsetzungen liegen diesem Sanierungsprogramm die Einsparung von Energie und die Reduzierung des CO2-Ausstoßes zugrunde.
Anträge können durch Wohnungseigentümer wie auch durch Wohneigentümergemeinschaften gestellt werden. Damit die Fördermittel auch gewährt werden wird vorausgesetzt, dass die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchgeführt wird. Förderungsfähig sind energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, welche bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind.
Vor der Durchführung der Maßnahmen empfiehlt die KfW die Inanspruchnahme einer Energiespar-Beratung durch einen Sachverständigen.
Weiterführende Informationen zu dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der Nummer 430 zu Formularen und Merkblättern finden sich unter www.kfw-foerderbank.de beziehungsweise unter www.kfw-zuschuss.de.
