Garten

Grillparty im Garten – Dicke Luft vermeiden

pixelio.de / sassi(Bild: pixelio.de / sassi) Ganz gleich ob jetzt während des im EM-Fiebers oder einfach so, das Grillen gehört zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen der Deutschen im Sommer. Damit man mit Qualmwölkchen und Bratwurstduft die Nachbarn nicht zur Weißglut bringt, sollte man gewisse Regeln einhalten.

Nach dem Beschluss des LG München I vom 12. Januar 2004 (AZ. 15 S 22735/03) sei das Grillen während der Sommermonate durchaus üblich und müsse, sofern es nicht die Wesentlichkeitsgrenze überschreite, generell geduldet werden. Was auch bedeutet, dass auf dem Balkon grundsätzlich gegrillt werden darf. Damit es aber trotzdem keine dicke Luft wegen der Grillparty im Garten oder auf dem Balkon gibt sollte man sich vergewissern, dass in Hausordnung keine entsprechende Verbotsklausel steht. Denn wie das LG Essen am 07.02.2002 (AZ. 10 S 438/01) urteilte, sei ein in der Hausordnung eines Mehrparteienhauses vermerktes generelles Grillverbot sachgerecht und somit auch wirksam. Steht nichts Derartiges in der Hausordnung oder ist man Hausbesitzer, dann gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Dazu gehört beispielsweise, dass man darauf achtet Qualm und Lärm zu vermeiden und die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr einhält. Auch wenn mancher auf seinen Holzkohlegrill schwört ist es vielleicht auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses doch besser Würstchen und Co. auf den Elektrogrill zu legen. Sinnvoll ist es ebenfalls den Nachbarn über eine bevorstehende Grillparty zu informieren oder ihn vielleicht sogar dazu einzuladen, so kann man sich gleich besser kennen lernen.

Informationen zu Grillgeräten gibt es auf der Seite von Hausgarten.net hier.

Eure Kommentare

Leider keine Kommentare.

Dein Kommentar

Hinweis: Die Redaktion behaelt es sich vor Kommentare, die der Werbung dienen, nicht freizuschalten oder die Werbung aus den Kommentaren zu entfernen.