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09.07.2007, 22:57
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#1 (permalink)
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Registriert seit: 03.05.2007 Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 107
| Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat?
Hallo,
habe eben eine alte Fensterbank in unserem Treppenhaus rausgehauen und bin dabei aus Versehen mit dem Hammer in die Scheibe gekommen. Die Scheibe ist hin. Zahlt das meine Hausrat (Glasversicherung habe ich)? Oder ist das eigene Blödheit = eigenes Portemonnaie?
Werde morgen direkt bei der Versicherung anrufen. Was mir blüht, interessiert mich aber doch schon jetzt.
Gruß
Christian |
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09.07.2007, 23:14
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#2 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 20.12.2005 Ort: Nur ein Berg
Beiträge: 4.273
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? .....ich würde nicht sagen das Du das selber warst. Lass' es doch
die plötzlich von der Decke herunter gefallene Lampe gewesen sein.  |
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09.07.2007, 23:15
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#3 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 9.098
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? ist eigene Blödheit, die Versicherung wird nur den Kopf schütteln und nicht zahlen!
Liebe Grüße
Petra, die auch immer zu ehrlich ist
__________________ Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen. Johann Wolfgang von Goethe |
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10.07.2007, 00:07
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#4 (permalink)
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Registriert seit: 19.11.2006 Ort: Pocking Nby
Beiträge: 2.029
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? es muß ja nicht der hammer gewesen sein. Du kannst ja auch im Treppenhaus ausgerutscht sein, hattest den einkaufskorb in der Hand, welchen Du loslassen mußtest um Dich abzufangen und eben dieser ist in die Scheibe gesaust oder so ähnlich.
__________________ Ernährt euch von Diäten! Unsere Politiker können nicht irren. |
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10.07.2007, 00:10
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#5 (permalink)
| | Moderator
Registriert seit: 01.05.2006
Beiträge: 9.098
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? neee, darauf fällt die Versicherung nicht rein!
Liebe Grüße
Petra, die für diesen Fall einen verdammt guten Freund haben müßte, der ja sowas von trottelig ist und durch jede Scheibe geht
__________________ Wenn du eine weise Antwort verlangst, mußt du vernünftig fragen. Johann Wolfgang von Goethe |
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10.07.2007, 08:10
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#6 (permalink)
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Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 2.011
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Die Hausrat zahlt das nicht, bei der Glasversicherung bin ich mir da aber nicht sicher. Denke die sollte auch so was abdecken. Warte gebannt was dabei raus gekommen ist.
Habe mich gerade mächtig gewurmt weil uns am Samstag die Gartenstühle von der Terasse geklaut worden sind. Die Polizei meinte wäre nicht versichert, kein Chance. Die Versicherung hat gesagt, dass wir die Belege dafür einreichen sollen - wollen wohl anscheinend zahlen. Auch da warte ich gebannt... |
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10.07.2007, 08:54
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#7 (permalink)
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Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 552
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Mit Verlaub wenn ich sowas lese wie "versuche dies oder das" oder "lass es doch so aussehen als ob..." wird mir echt übel.
Auch wenn es nur Peanuts sind, immerhin ist es Versicherungsbetrug. Habt Ihr Euch schon mal gefragt warum denn die Versicherungsbeiträge steigen?
Eine Bekannte sagte mir mal, so langsam müsste Sie doch mal was von der privaten Haftpflicht rausbekommen. Sie hätte mal n "Schaden" gemeldet... Hallo? Ist das ein Sparvertrag?
Gruß aus Rheine
Marcus, der die Versicherungen nicht besch... |
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10.07.2007, 09:02
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#8 (permalink)
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Registriert seit: 19.10.2006 Ort: Iserlohn
Beiträge: 3.718
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Ich will das jetzt mit Sicherheit nicht schön reden, aber manche Versicherungen stellen sich oft so etwas von kompliziert und kleinkariert an, dass ich auch schon mal einen Versicherungsfall "vereinfacht" habe.
Gruß
Okolyt
__________________ Unmut ist ein Durchdrehen der seelischen Antriebsräder, die nur Gleichmut richtig greifen lässt. |
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10.07.2007, 09:04
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#9 (permalink)
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Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 2.011
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Das ist kein Betrug, das wird von einer Glasversicherung so wie es ist mit abgedeckt!
Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Glasversicherung der DEVK:
"Was bietet die Huashaltglasversicherung?
Versicherungsschutz gegen Bruchschäden für Gebäude- und Mobilarverglasungen von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Wann leistet die Glasversicherung Ersatz?
Unabhängig davon, ob der Schaden durch Ihre Unvorsichtigkeit oder durch Dritte passiert."
Wenn ich eine Scheibe aus versehen kaputt mache, kann ich die Versicherung doch nutzen... Sonst hätte ich keine abschließen brauchen! |
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10.07.2007, 09:23
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#10 (permalink)
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Registriert seit: 10.04.2006
Beiträge: 552
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Entweder ist ein Versicherungsfall oder nicht. Wenn ja, dann braucht man es auch nicht so aussehen zu lassen als ob...
__________________ Gruß aus Rheine
Marcus |
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10.07.2007, 09:26
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#11 (permalink)
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Registriert seit: 19.10.2006 Ort: Iserlohn
Beiträge: 3.718
| AW: Scheibe eingeschlagen. Fall für die Hausrat? Wenn das mal immer so einfach wäre..... 
__________________ Unmut ist ein Durchdrehen der seelischen Antriebsräder, die nur Gleichmut richtig greifen lässt. |
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10.07.2007, 11:59
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#12 (permalink)
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Registriert seit: 03.05.2007 Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 107
| Versicherung zahlt Hallo,
habe mit der Versicherung gesprochen und den Fall wie gelaufen geschildert. Kein Problem: Versicherung zahlt.
Die Glasversicherung ist Teil der Hausratversicherung und zahlt Schäden an planem Glas, welches im Haus oder Mobiliar verbaut ist. Ich habe den Schaden "aus versehen" und nicht grob fahrlässig herbeigeführt, also wird laut Vertreter bezahlt. Glück gehabt.
Gruß
Christian
P.S. Den Schaden so aussehen lassen als wenn... oder einen Bekannten mit Haftpflicht suchen wäre nicht mein Fall gewesen. Dann könnte man auch 10 x Tanken und beim 11x abhauen, weil die Spritpreise in den letzten Jahren so stark gestiegen sind. |
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