Brunnen im Garten bohren: ist eine Genehmigung notwendig?
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Einen Brunnen im Garten zu bohren kann praktisch sein und langfristig Kosten einsparen. Allerdings ist es nicht immer erlaubt. Wer eine Strafe umgehen möchte, sollte daher zuvor eine Genehmigung einholen.
Brunnenbohrung: Bedingungen
Wenn auf dem Grundstück ein entsprechender Zugang zum Grundwasser vorliegt, ist das eine gute Voraussetzung. Langfristig lassen sich damit Kosten einsparen. Gerade, wenn das Wasser nur zum Gießen verwendet wird, fallen ausschließlich geringe Kosten an. Der Brunnenbau reicht aus, denn Abwasserkosten werden nicht fällig. Bei einem Trink- und Brauchwasserbrunnen verhält es sich hingegen anders.
Unterschiede der Bundesländer
Zwischen den Bundesländern zeigen sich Unterschiede in den Gesetzen und Richtlinien zum Brunnenbau. Inbegriffen sind darin unter anderem:
- Bohrgenehmigung
- Größe
- Gutachten
- mögliche Verunreinigung des Grundwassers
- Nutzung des Wassers
- Qualität
- Tiefe des Brunnens
Hinzu kommt, dass sich die Regelungen nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, sondern auch innerhalb der verschiedenen Gemeinden. Es kann daher keine pauschale Aussage getroffen werden.
Zudem muss beachtet werden, dass sich die Bestimmungen jederzeit verändern können. Es sollte daher in jedem Fall zumindest von einer Meldepflicht ausgegangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen Brunnen in Sachsen oder in Nordrhein-Westfalen bohren möchten. Eine vorherige Informierung der zuständigen Behörde ist immer erforderlich.
Meldepflicht
Unabhängig davon, ob eine Genehmigung erforderlich ist oder nicht, sollte zur Sicherheit eine Meldung bei dem zuständigen Amt erfolgen. In der Regel handelt es sich dabei um:
- Bürgeramt
- die untere Wasserbehörde
- Kreisverwaltungsbehörde
- Landratsamt
Auch hier zeigen sich wiederum nicht nur Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. In Bayern ist nach § 49 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit Artikel 30 aus dem Bayerischen Wassergesetz muss beispielsweise die Kreisverwaltungsbehörde bemüht werden. In Saarland ist hingegen das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig. In Sachsen ist es hingegen deutlich weniger einheitlich. Die Stadtverwaltung ist zuständig für Chemnitz, Dresden und Leipzig.
In allen anderen Städten und Gemeinden muss hingegen eine Anfrage beim Landratsamt erfolgen.
Gutachten
Neben der Meldepflicht sind häufig Gutachten notwendig, bevor mit der Bohrung begonnen werden kann. Hierzu sind unter anderem Begehungen des jeweiligen Grundstücks erforderlich. Probebohrungen und weitere Tests sowie Vermessungen werden durchgeführt. Das soll sicherstellen, dass der direkte Zugriff auf das Grundwasser oder auch Oberflächenwasser sicher erfolgt und weder gesundheitliche Risiken noch Gefahren für die Umwelt bestehen.
Bohrung des Brunnens
Ebenso wie die Vorbereitung um einen Brunnen zu bohren ist auch die Bohrung an sich mit einigen Herausforderungen verbunden. Die Maßnahme sollte daher unbedingt von Fachleuten durchgeführt werden. Verunreinigungen und Schäden lassen sich dadurch vermeiden. Ebenso werden auch Risiken für die persönliche Sicherheit verringert oder sogar gänzlich ausgeschlossen.
Trinkwasser und Brauchwasser
Ein weiterer Unterschied bei einem Brunnen im eigenen Garten ist, dass die Verwendung des Wassers eine Rolle spielt. Soll das Wasser nur zum Gießen eingesetzt werden, ist das deutlich günstiger als bei Trinkwasser. Denn dann werden nicht nur weniger Kontrollen erforderlich.
Bei Trinkwasser und sonstigem Brauchwasser fallen beispielsweise generell Abwassergebühren an. Zudem müssen die Fördersysteme strikt voneinander getrennt sein. Was wiederum Kontrollen notwendig macht. Zudem wird der Aufbau deutlich komplexer, wodurch eine professionelle Anlage noch wichtiger wird.