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Niederschlagswassergebühr: was ist das?

Niederschlagswassergebühr

Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter: In Deutschland muss jeder Privathaushalt die so genannte Niederschlagswassergebühr, im Volksmund auch als Regengebühr bezeichnet, bezahlen. Wer muss diese Gebühr bezahlen, wie wird sie berechnet und lässt sie sich eventuell umgehen?

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Definition

Die Niederschlagswassergebühr ist Teil der in Ab-, Frisch- und eben Niederschlagswasser gesplitteten Abwassergebühr und wird separat berechnet sowie erhoben. Der Volksmund bezeichnet diese Gebühr auch gern als „Regensteuer“, da sie für jegliches in die Kanalisation geleitetes Regenwasser erhoben wird. In die Berechnung fließen daher nur bebaute und versiegelte Grundstücksflächen mit ein.

Regenwasser tropft aus Fallrohr
Hinweis:

Nicht oder wenig versiegelte Flächen bleiben hingegen abgabenfrei. Hier fließt das Regenwasser schließlich nicht in das öffentliche Abwassersystem, sondern versickert im Boden.

Wer zahlt?

In Deutschland muss jeder Privathaushalt – neben Eigenheimbesitzern zählen dazu auch Wohnungseigentümer – sowie jedes Unternehmen und öffentliche Einrichtungen (d. h. kommunale und staatliche Unternehmen und Behörden) die Niederschlagswassergebühr bezahlen. Vermieter dürfen die Gebühr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, sofern im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung festgehalten ist.

Hinweis:

Entgegen so mancher anders lautenden Nachricht dürfen Eigentümer und Vermieter die Niederschlagswassergebühr nicht von der Steuer absetzen. Dies trifft lediglich für die Reinigung und Wartung der auf Ihrem Grundstück befindlichen Abwasserrohre zu.

Fälligkeit

Gepflasterte Zufahrt
Wer viele Grundstücksflächen pflastert, zahlt höhere Gebühren.

In der Regel wird die Niederschlagswassergebühr einmal jährlich fällig, wobei ihre konkrete Höhe abhängig von der versiegelten Fläche Ihres Grundstücks ist. Je größer der versiegelte Flächenanteil, in den übrigens auch das Dach eingerechnet wird, desto höher ist der zu zahlende Betrag. Im Durchschnitt liegt die Regengebühr bei rund 150 bis 200 EUR jährlich.

Berechnung

Die Berechnung der Niederschlagsgebühr ist kompliziert und sollte daher von jemandem mit entsprechendem Fachwissen vorgenommen werden. In vielen Fällen erfolgt die Berechnung allerdings bereits automatisch durch die Gemeinden, die den Anteil der befestigten und damit gebührenrelevanten Flächen anhand von Luftbildern berechnen.

Luftaufnahme eines Wohngebiets
Luftaufnahme eines Wohngebietes

Als befestigte Flächen gelten

  • Dachflächen (außer Gründächer)
  • gepflasterte Flächen und Wege
  • befestigte Zufahrten und Pkw-Stellplätze (auch Carports)
  • Terrassen
  • Schotterflächen

Diese Flächen ergeben zusammengerechnet die Grundlage für die konkrete Höhe der Niederschlagswassergebühr, wobei die Gemeinden pro Quadratmeter in etwa zwischen 0,70 EUR und 2,00 EUR berechnen. Das kann zu enormen finanziellen Belastungsunterschieden führen, wie unsere Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus mit 100 m2 Dachfläche sowie 54 m2 gepflasterten und befestigten Flächen zeigt:

Tipp:

Die Größe der versiegelten Flächen wird in den meisten Fällen auf volle 10m2, in unserem Fall also auf 150m2, abgerundet.

StadtNiederschlagswassergebührensatzGesamtkosten
Frankfurt0,50 EUR/m275,00 EUR
Stuttgart0,68 EUR/m2102,00 EUR
Hamburg0,73 EUR/m2109,50EUR
Köln1,27 EUR/m2190,50 EUR
Dresden1,56 EUR/m2234,00 EUR
München1,77 EUR/m2265,50 EUR
Berlin1,809 EUR/m2271,35 EUR
Stand: 03.02.2023

Umgehung

Viele fragen sich, ob und wie man die Niederschlagswassergebühr umgehen kann. Tatsächlich ist eine komplette Umgehung meist nicht möglich, aber die Gebühr lässt sich durch folgende Maßnahmen senken:

  • Anteil an befestigten Flächen möglichst gering halten
  • von befestigten Flächen Regenablauf auf Rasen oder Wiese auf dem eigenen Grundstück ermöglichen, z. B. durch entsprechend abgeschrägte Terrasse oder Installation von Abläufen vom Dach
  • keinen Schotter- oder Kiesgarten anlegen
  • Dächer begrünen
Begrüntes Dach

Durch die Dachbegrünung lässt sich oft viel Geld sparen, da diese einen Teil des Niederschlags auffangen und die Gemeinden die begrünte Fläche deshalb prozentual von der Gesamtfläche abziehen. Die Gebühr sogar gänzlich umgehen können Sie hingegen, wenn Ihr Grundstück nicht an das Abwassersystem angeschlossen ist oder Sie zum Auffangen des Regenwassers eine Zisterne installieren.

Tipp:

Vorsicht ist auch beim Teichbau angesagt, denn dieser kann, je nach Gemeinde, ebenfalls als befestigte Fläche gerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt als nicht versiegelte Fläche?

Sämtliche Grün- und Rasenflächen gelten als nicht versiegelt, ebenso wie bepflanzte Zier- und Nutzpflanzenbeete und brachliegende Erde. Als wenig versiegelt (und daher meist zu einem geringen Anteil zur Niederschlagswassergebühr gerechnet) gelten hingegen Materialien, die einen Teil des Regenwassers durchsickern lassen. Dazu gehören beispielsweise Sand- und Kiesflächen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Splitt-Decken, Holzroste sowie -pflaster.

Warum wird nicht die eingeleitete Niederschlagsmenge berücksichtigt?

Ganz einfach: Dazu müsste die Menge des in die Kanalisation eingeleiteten Regenwassers irgendwie gemessen werden, was jedoch mit immensem Aufwand verbunden und zudem nicht fehlerfrei durchführbar ist. Da dieser Aufwand zu einer erheblichen Verteuerung der Gebühr führen würde, haben sich die Behörden auf diese Form der Berechnung geeinigt.

Autor Mirko

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