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Schallschutz muss besser sein als Norm

Foto: pixelio.de / knipseline

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In Bauverträgen wird die Einhaltung der Schallschutzregeln gemäß der DIN-Norm 4109 vereinbart. Allerdings ist in dieser Richtlinie lediglich festgelegt, dass die Menschen vor unzumutbaren Belästigungen im Hinblick auf den Lärm geschützt werden. Auch wenn nur die Einhaltung dieser laxen DIN-Schallschutzregeln vereinbart ist, kann der Käufer trotzdem erwarten, dass die Schalldämmung dem heutigen Stand der Technik entspricht. So hat ‚   der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VII ZR 54/07) entschieden.

Bauunternehmer, die um Kosten zu sparen Wohnungen bauen, welche lediglich dem Standard der DIN-Norm entsprechen – also deutlich schlechter Lärmgeschützt sind – sind in der Pflicht dies dem Käufer konkret mitzuteilen.

Häufig beziehen sich Gutachter, was den Stand der Technik in Sachen Schallschutz in Gebäuden anbelangt, auf die VDI-Richtlinie 4100 ¢â‚¬Å¾Schallschutz von Wohnungen ¢â‚¬Å“.

Auf der Seite des Umweltbundesamt findet man ein Baublatt zum Download, welches sich mit dem Vorbeugenden Schallschutz im Wohnungsbau befasst. Aufrufen kann man das PDF-Dokument über www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/baublatt.pdf

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