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Was kostet Rasenmähen vom Profi? Übersicht der Preise je m²

Löcher im Rasen

Der grüne Traum vor dem Haus bleibt nur dann ein grüner Traum, wenn er sehr regelmäßig gemäht wird – doch leider macht das Leben der Regelmäßigkeit gerne mal Schwierigkeiten. Wenn der neue Partner, der neue Job oder das leider auch ganz neue Gipsbein die Zeit beanspruchen, die fürs Rasenmähen reserviert war, braucht es Hilfe von außen. Den Rasen vom Profi mähen lassen ist eine gute Lösung, wenn sich der Preis in einem vernünftigen Rahmen hält, und es gibt noch einige weitere Möglichkeiten:

Video-Tipp

Stundenlohn oder m²-Preis?

Scheint eine Grundentscheidung zu sein, die zu treffen ist, bevor die Suche nach den Firmen beginnt. Das täuscht aber ein wenig, wie die gesamten Überlegungen zeigen, die in einen Preisvergleich einzubeziehen sind:

  • Die Quadratmeter-Preise beginnen bei 0,05 Euro und enden bei ca. 0,50 Euro (wenn man alle Nebenkosten einrechnet)
  • Der Stundenlohn beginnt bei 8,84 Euro (flächendeckender Mindestlohn brutto je Zeitstunde) und geht bis ca. 20,- Euro
  • Wie viel Quadratmeter ein Mitarbeiter pro Stunde schafft, hängt aber auch vom eingesetzten Rasenmäher ab
  • Es gibt Rasentraktoren, Balkenmäher und Schlegelmäher, diese jeweils in verschiedenen Mähbreiten
  • Jedes dieser Geräte bewältigt die gleiche Rasenfläche in einer leicht unterschiedlichen Zeit
  • Manche Rasenmäher eignen sich aber besser für große Flächen, manche für kleine, manche für hügelige und manche für glatt-ebene
  • Der Profi hat verschiedene Geräte und weiß auch, welches Gerät welchen Rasentyp am besten mäht
  • Er muss aber ganz andere Steuern und Betriebskosten zahlen als ein Kleinunternehmer
  • Wenn Schnittgut außerhalb des Grundstücks entsorgt werden muss, muss klar sein, ob das möglich ist und wie die Entsorgung in den Preis einfließt
  • Der Erstschnitt eines länger nicht gemähten Rasens kann mehr kosten als der regelmäßige Folgeschnitt
  • Oder auch nicht, wenn Sie einen längerfristigen Pflegevertrag abschließen
  • Sie können auch das Vertikutieren und Düngen gleich mit erledigen lassen, kostet natürlich extra 

Komplettpakete können sehr günstig erscheinen, bewahren Sie aber auch nicht davor, die Sache einmal gründlich durchzurechnen. Überhaupt sollten Sie wissen, was genau Sie beauftragen, und wenn Sie auf dem gerade erworbenen Grundstück mit geliehenem Mäher und der Stoppuhr in der Hand „probemähen“  (was Ihnen im Zweifel schon wieder Extrakosten für den „Erstschnitt“ erspart).

Übersicht über die Preise fürs Rasenmähen

Durchschnittlich werden für das Mähen eines Rasens folgende m²-Preise genannt:

  • Für kleinere Flächen bis 150 m² kostet das Mähen 0,17 bis 0,20 Euro pro m²
  • Mittlere Flächen von 150 bis 1.500 m² werden für 0,11 bis 0,16 Euro pro m² gemäht
  • Große Flächen ab 1.500 m² werden ab 0,05 Euro pro m² vom Überwuchs befreit
  • Entsorgung von Grünschnitt gibt es ab 16 Euro pro m³
  • Da ein Kubikmeter sehr viel ist, kommt es hier eher darauf an, wie und ob Teile eines Kubikmeters abgerechnet werden
  • Anfahrtskosten können in traumhafte Höhen steigen, halten sich aber bei „vernünftigen Unternehmen“ je nach Entfernung in einem Rahmen von 10 bis 50 Euro

Diese Preise sollen übrigens nur für befahrbare Flächen gelten, wenn der (eigene oder fremde) Rasenmäher von Hand geführt werden soll, steigen die Kosten beim m²-Preis.

Wiese - Rasen - Gras

Aber es gibt ja auch noch die Abrechnung per Stundenlohn, dafür können folgende Durchschnitts-Preise angesetzt werden:

  • Gartenhelfer ohne besondere Kenntnisse: Zwischen 10,- € und 15,- € pro Std.
  • Gartenhelfer mit Fachkenntnissen (z. B. Azubi in der Gärtnerei): 12,- € bis 18,- €
  • Gärtner, der zu Pflege, Düngen etc. beraten kann: 12,- bis (oben offen, geht bis in die Gartengestaltung/Landschaftsarchitektur)

Ob die Gesamtkosten in diesem Fall wirklich kaum überschaubar sind, weshalb Sie sich darauf nicht einlassen sollen, dass jemand für Stundenlohn arbeitet (wie in Online-Artikeln mitunter zur Arbeit auf Stundenlohn zu lesen ist), darf bezweifelt werden. Wenn ein Unternehmen ausgerechnet mit persönlichen Kontakt erfordernden Haushaltsdienstleistungen reich werden will und eine Reihe von Mitarbeitern in die Gegend schickt, die wegen Unterbezahlung drei Jobs brauchen und vor Kraftlosigkeit kaum mehr den Rasenmäher halten können, kann es das auch bei Abrechnung über m²-Preise tun. Und wie die Kosten per Stunde oder per Quadratmeter aussehen, kann jeder errechnen, der die Größe der Fläche kennt und bei Arbeitsbeginn auf die Uhr schaut.

Tipp:

Nähe des Unternehmens zu Ihrem Grundstück ist bei solchen Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen Top. Wenn die Gärtnerei nebenan Garten-Serviceleistungen im Programm hat, schickt sie gerne 1 x in der Woche ohne Anfahrtskosten einen Mitarbeiter vorbei, der dann im Nu und für höchstens 20,- € netto das Handtuch vor Ihrem Haus mäht. Wenn der „Rasenmäher“ (womit in diesem Fall Gerät und bedienender Mensch gemeint sind) für 79,- € Anfahrtskosten mit dem Lastwagen aus der nächst größeren Stadt herangekarrt werden muss, wegen schlechter Zugänglichkeit der Fläche ein Handrasenmäher für 0,30 Euro pro m² eingesetzt wird und 30,- Euro Erschwerniszulage für die Sträucher und den Gartenschuppen auf der Rasenfläche dazukommen, haben Sie nach einmal 100 m² Mähen 140,- € auf der Uhr (und fangen an zu überlegen, ob Sie eine Wiese wachsen lassen – was für vorübergehende „Mäh-Verhinderung“ durchaus eine vernünftige Idee sein kann, Wiesenmäher und Motorsensen gibt es bei den Maschinenverleihern in Baumarkt-Nähe).

Diese Fakten sollten im Angebot erfragt werden

Rasenmähen ist also nicht gleich Rasenmähen, folgende Details sollten im Angebot thematisiert werden:

  • In welchen Einheiten (Zeit/Fläche) wird das Rasenmähen abgerechnet?
  • Welches Gerät wird zum Rasenmähen eingesetzt?
  • Gibt es für die zu bearbeitende Rasenfläche einen besseren Rasenmäher (den der angefragte Anbieter möglicherweise nicht im Einsatz hat)?
  • Muss das Schnittgut gesondert entsorgt werden, ist das im Angebot berücksichtigt?
  • Wie werden die Preise in Bezug auf die Flächengröße gestaffelt?
  • In welcher Staffel liegt die zu bearbeitende Rasenfläche?
  • Wirkt sich die Beschaffenheit des Rasens irgendwie auf die Kosten aus?
  • Wird für den Erstschnitt ein höherer Preis abgerechnet?
  • Wie lange nicht Mähen gilt als Erstschnitt? 14 Tage, drei Wochen?
  • Werden Erschwerniszulagen berechnet, z. B. für Bäume, Sträucher, Spielgeräte auf dem Grundstück oder für unwegsames, hügeliges Gelände/Hanglage?
  • Wird eine Anfahrtspauschale erhoben?

Erfragen Sie möglichst zunächst einen schriftlichen Preisvergleich (per E-Mail). Dann können Sie vorab die Anbieter aussortieren, die unrealistische Phantasiepreise aufrufen, ohne mit ihnen darüber diskutieren zu müssen, warum diese Phantasiepreise doch unbedingt gerechtfertigt sind. In der zweiten Runde stehen dann (kostenlose) Besichtigungstermine an, die seriöse Dienstleister selbstverständlich anbieten, weil sie die Rasenfläche sehen müssen, um den Arbeitsaufwand und damit die Kosten wirklich kalkulieren zu können.

Rasen professionell mähenlassen

Bei diesem Besichtigungstermin lernen Sie den Unternehmer, den bei Ihnen tätigen Mitarbeiter oder beide kennen – und es macht durchaus Sinn, nach Bauchgefühl und Sympathie zu gehen und eben nicht „blind“ das Unternehmen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu beauftragen.

Tipp:

Wenn Sie für eine überschaubare Zeit z. B. aufgrund einer endlichen körperlichen Beschränkung (Gipsbein und Co.) „mähverhindert“ sind, können Sie sich vielleicht einen Kindertraum erfüllen: Einen Mähroboter ausleihen, den Sie mit minimaler körperlichen Belastung selbst bedienen können. Ein Nullwendekreismäher zum Aufsitzen mit ca. 107 cm Arbeitsbreite kostet z. B. für 24 Std. um 120,- €, ist leicht zu manövrieren, erreicht hohe Geschwindigkeit, legt eine hohe Mähleistung hin und macht das Rasenmähen zum puren Spaß. Wenn es in Ihrer Nähe keinen Maschinenverleih gibt, aber eine Gemeinschaftsorganisation, die sich um Belange Ihrer Siedlung kümmert, hat die vielleicht sogar schon einen Aufsitzmäher im gemeinschaftlich nutzbaren Maschinenpark (oder kann zur Anschaffung angeregt werden)?

Preisvergleich

Zusammengefasst bedeutet das, dass Sie sich für einen Preisvergleich eine Liste anfertigen müssten, in die alle entscheidenden Faktoren aufgenommen werden. Nur wenn diese Liste für jeden Anbieter vollständig ausgefüllt wurde, vergleichen Sie wirklich „Gleiches mit Gleichem“.

Stundenlohn und Quadratmeter-Preis lassen sich nicht vergleichen? Oh doch, denn der Anbieter mit dem Quadratmeter-Preis muss ja irgendeine Vorstellung übermitteln, wie viele Quadratmeter er bzw. seine Mitarbeiter in der Stunde bewältigen. Diese Vorstellung sollte sich auch nachvollziehbar im Vertrag niederschlagen, sonst würden Sie der Firma mit Ihrer Unterschrift das Recht geben, einen mit Rasenmäher auf Ihrem Rasen hin- und herlaufenden Mitarbeiter abzurechnen, bis dieser in Rente geht …

Tipp:

Wenn Sie zu den engagierten Bürgern gehören, die ihre Konsum-Entscheidungen bewusst hinterfragen, möchten Sie ein Unternehmen beauftragen, das seinen Mitarbeitern „lebenserhaltende Löhne“ zahlt. Das einfach so bei der Suche herauszufinden, ist heute noch nicht möglich. Die ersten Werbeplattformen in diese Richtung werden gerade angedacht, aber es ist nicht so ganz einfach, entsprechende Kriterien herauszuarbeiten, ohne dass sich gesellschaftlich engagierte Unternehmen „nackt ausziehen müssen“ (im Gegensatz zu Konkurrenten, die überhaupt keine Unternehmensfakten veröffentlichen, fröhlich die Leute abzocken und sich ins Fäustchen lachen). Aber Sie können sich an Unternehmen halten, die schon bei der Gründung nachgewiesen haben, dass Sie nicht nur für sich oder „das Wachstum“ arbeiten: gGmbHs (gemeinnützige GmbHs, deren Erträge gemeinnützigen Zweck zufließen), Werkstätten für Mitarbeiter mit eingeschränkter Gesundheit, Genossenschaften (Gewinn wird auf Mitglieder verteilt), usw.

Vorsicht bei Traumpreisen

Wenn das Rasenmähen ungewöhnlich günstig angeboten wird, gilt auch hier, dass es wohl zu schön sein wird, um wahr zu sein.

Oft arbeiten solche Anbieter mit ungewöhnlich langen Vertragstexten oder AGBs, auf deren Seite 97 eine Bedingung für den Billigpreis aufgeführt ist, die Ihr Rasen leider nicht erfüllt (Rasenmindestgröße, bestimmte Rasenbeschaffenheit, findige Anbieter lassen sich bestimmt noch ganz andere Voraussetzungen für den günstigen Preis einfallen). Für die Rechtskundigen unter Ihnen, die jetzt einwenden, dass überraschende Klauseln in AGBs unwirksam sind: Ist nach § 305 c BGB so, nicht ganz sicher ist jedoch, dass jeder überarbeitete Amtsrichter die Zeit findet, die AGBs bis Seite 97 und die restlichen 400 Seiten, mit denen der nun zum Prozessgegner gewordene Unternehmer das Gericht „zuschmeißt“, wirklich zu lesen.

Rasen mähenlassen

Keine Abzocke ist es, wenn ein Anbieter nicht mit einem Aufsitzmäher (Rasentraktor) oder überhaupt nicht mit der neuesten Ausstattung arbeitet. Im Gegenteil, im Zweifel sagt ein alter Rasenmäher, dass dieser Anbieter weiß, was er tut; wenn der Selbstfahrer bei großen Flächen wirklich schneller wäre, kann das immer noch über den Preis angepasst werden. Und ein alter Rasenmäher muss auch nicht unbedingt ein stumpfes Schneidemesser haben, sondern kann auch gepflegt werden – bis hin zum alten Handrasenmäher mit selbstschleifendem Messer (funktioniert, und wird genau deshalb nicht mehr hergestellt), mit dem der kraftstrotzende Azubi aus der Gärtnerei nebenan Ihren Rasen in wenigen Minuten und für überschaubare Euros sauber schneidet.

Lohnen sich Pflegeverträge für den Rasen?

Wenn Sie vorher alle Fakten zusammengetragen haben und eine Zeit lang notiert haben, wie lange Sie selbst mit der regelmäßigen Rasenpflege beschäftigt waren, vielleicht.

Denn der laufende Pflegevertrag ist zwar ein gegenseitiger Vertrag wie jeder andere, aber der Dienstleister hat innerhalb der Kündigungsfristen ein kalkulierbares Einkommen zur Verfügung und belohnt diese Sicherheit häufig mit einem Preisnachlass.

Und was ist mit dem Nachbarkind von nebenan?

Der wäre – in einer „normalen Nachbarschaft“, in der ein „normaler sozialer Kontakt“ gepflegt wird, eigentlich der erste, der darauf angesprochen werden sollte, ob er das Rasenmähen übernimmt. Garantiert kurze Wege, der Rasenmäher wird „mit der überbordenden Kraft der Jugend geführt“, und Sie verhelfen einem jungen Menschen, der sich die ersten eigenen Dinge leisten möchte, zum (vielleicht ersten) Job.

Schüler dürfen (mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten) ab 13 Jahren nebenbei arbeiten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist, § 5 JArbSchG. Hier aber bitte die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt beachten.

Autor Garten-Redaktion
Ich schreibe über alles, was mich in meinem Garten interessiert.

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