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Hausratversicherung: Was im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon mitversichert ist

Gartenmöbel, Grill, Blumenkübel, Sonnenschirm, Fahrrad oder Balkonkraftwerk: Rund um Garten, Terrasse und Balkon sammelt sich oft mehr Wert an, als man auf den ersten Blick denkt. Viele gehen deshalb davon aus, dass die Hausratversicherung automatisch alles ersetzt, was draußen beschädigt oder gestohlen wird. Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Entscheidend sind vor allem drei Fragen: Gehört der Gegenstand überhaupt zum Hausrat? Befand er sich am versicherten Ort? Und ist die konkrete Schadenursache im Vertrag abgesichert?

Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung bewegliche Sachen des Haushalts. Gemeint ist also alles, was man bei einem Umzug theoretisch mitnehmen könnte. Dazu zählen nicht nur Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder Schmuck in der Wohnung, sondern je nach Vertrag auch bestimmte Gegenstände im Außenbereich. Ersetzt wird im Versicherungsfall meist der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, der nötig ist, um eine gleichwertige Sache neu zu kaufen.

Typische versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind dagegen häufig nur abgesichert, wenn ein zusätzlicher Elementarschutz vereinbart wurde.

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Was im Außenbereich zum Hausrat gehören kann

Zum Hausrat zählen grundsätzlich bewegliche Gegenstände, die privat genutzt werden. Im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon können das zum Beispiel sein:

  • Gartenmöbel wie Stühle, Tische, Liegen oder Loungemöbel
  • Sitzauflagen, Polsterboxen, Sonnenschirme und mobile Pavillons
  • Grills, sofern sie beweglich und nicht fest eingebaut sind
  • mobile Pflanzkübel, Blumenkästen und Dekoration
  • Gartengeräte wie Heckenschere, Spaten, Laubbläser oder Rasenmäher
  • Kinderspielzeug, Planschbecken oder mobile Spielgeräte
  • Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes, sofern sie unter die Vertragsbedingungen fallen
  • mobile Terrassenheizer, Lichterketten oder Outdoor-Leuchten
  • Balkonkraftwerke, wenn der Vertrag diesen Schutz einschließt

Nicht zum Hausrat zählen dagegen feste Gebäudebestandteile. Dazu gehören zum Beispiel ein fest verlegter Terrassenboden, Balkongeländer, Mauern, Zäune, fest eingebaute Pergolen, fest installierte Außenbeleuchtung oder ein Gartenhaus als Bauwerk. Solche Schäden sind eher ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Bei Mietern kann es Ausnahmen geben, wenn sie bestimmte Einbauten selbst angeschafft haben, etwa eine Markise oder fest montierte Ausstattung auf dem Balkon. Die Hausratversicherung der HUK24 nennt selbst beschaffte Einbaugegenstände als möglichen Bestandteil des Hausrats, sofern sie nicht über eine Gebäudeversicherung versichert sind.

Rasen mähen in einem kleinen Garten

Balkon und Terrasse: oft besser geschützt als der freie Garten

Balkon und Terrasse sind meist enger mit der Wohnung verbunden als ein frei zugänglicher Garten. Trotzdem bedeutet das nicht, dass dort automatisch jeder Schaden ersetzt wird. Wird ein Terrassenstuhl durch ein Feuer beschädigt, kann das ein Hausratschaden sein. Wird derselbe Stuhl bei starkem Wind umgeworfen oder aus dem offenen Garten gestohlen, kommt es stark auf die Bedingungen des Vertrags an.

Viele Versicherer unterscheiden danach, ob sich Hausrat in der Wohnung, in einem verschlossenen Keller, in einer Garage, in einem abgeschlossenen Schuppen oder frei im Außenbereich befindet. Gegenstände in einem verschlossenen Raum sind meist besser abgesichert als Sachen, die offen auf dem Grundstück stehen. Besonders bei Diebstahl ist dieser Unterschied wichtig.

Ein Beispiel: Wird in einen verschlossenen Schuppen eingebrochen und ein Rasenmäher gestohlen, kann ein Einbruchdiebstahl vorliegen. Wird der Rasenmäher dagegen ungesichert aus dem Garten mitgenommen, handelt es sich eher um einfachen Diebstahl. Einfacher Diebstahl ist in vielen Hausratversicherungen nicht automatisch enthalten oder nur bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen versichert.

Garten: Hier entstehen die meisten Missverständnisse

Der Garten ist aus Versicherungssicht oft der komplizierteste Bereich. Viele Dinge stehen dort frei zugänglich, sind nicht dauerhaft beaufsichtigt und können durch Wetter, Diebstahl oder Vandalismus beschädigt werden. Genau deshalb sollte man prüfen, ob der eigene Vertrag ausdrücklich Schutz für Sachen im Freien vorsieht.

Wichtig ist auch, ob das Grundstück eingefriedet ist. Ein abgeschlossener Garten mit Zaun oder Tor kann anders bewertet werden als ein offen zugänglicher Vorgarten. Entscheidend bleiben aber immer die konkreten Versicherungsbedingungen.

Besonders aufmerksam sollten Verbraucher bei teurer Outdoor-Ausstattung sein. Hochwertige Gartenmöbel, Gasgrills, Mähroboter, Gartengeräte oder Technik können schnell mehrere hundert oder tausend Euro wert sein. Wer solche Gegenstände dauerhaft draußen stehen lässt, sollte wissen, ob der Vertrag dafür Schutz bietet und bis zu welcher Summe.

Sturm, Hagel, Starkregen: Was gilt bei Unwetterschäden?

Sturm und Hagel gehören häufig zu den Grundgefahren der Hausratversicherung. Allerdings ist bei Sturm meist eine bestimmte Windstärke erforderlich, damit der Versicherer den Schaden als Sturmschaden anerkennt. Außerdem kommt es darauf an, wo sich der beschädigte Gegenstand befand.

Stehen Gartenstühle, ein Sonnenschirm oder ein Grill ungeschützt im Freien, kann die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. HUK24 erklärt zum Beispiel, dass Gartenstühle, die während eines Sturms im Freien standen, nicht zwingend über die Hausratversicherung ersetzt werden, wenn der Hausrat dafür in einem schützenden Gebäude untergebracht sein müsste.

Bei Starkregen, Überschwemmung und Rückstau reicht der normale Hausratschutz häufig nicht aus. Hierfür ist in der Regel ein zusätzlicher Elementarschutz nötig. Dieser kann Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch oder Schneedruck abdecken. Wer Garten, Terrasse oder Kellerbereiche mit wertvollem Hausrat nutzt, sollte diesen Zusatzbaustein besonders prüfen.

Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs

Fahrräder sind ein Sonderfall. Steht das Fahrrad in der Wohnung, in einem abgeschlossenen Keller, einer Garage oder einem verschlossenen Schuppen und wird dort eingebrochen, kann die Hausratversicherung greifen. Wird das Rad dagegen draußen vor dem Haus, auf der Terrasse, im Garten oder am Fahrradständer gestohlen, handelt es sich häufig um einfachen Fahrraddiebstahl. Dafür ist oft ein zusätzlicher Fahrraddiebstahlschutz nötig.

Bei HUK24 kann ein Fahrrad-Schutz ergänzt werden, der unter anderem einfachen Diebstahl absichern kann. Wichtig bleibt die Sicherung: Das Fahrrad sollte mit einem geeigneten Schloss abgeschlossen sein. Außerdem sollten Kaufbeleg, Rahmennummer, Hersteller, Modell und Fotos aufbewahrt werden. Das erleichtert die Schadenmeldung erheblich.

Bei E-Bikes und Pedelecs sollte zusätzlich geklärt werden, ob Akku, Ladegerät und Zubehör mitversichert sind. Nicht jedes elektrisch unterstützte Rad wird gleich behandelt. Vor allem schnelle S-Pedelecs können wegen Versicherungspflicht, Kennzeichen oder anderer rechtlicher Einstufung anders behandelt werden als klassische Pedelecs.

Balkonkraftwerk, Glas und hochwertige Ausstattung

Balkonkraftwerke werden immer häufiger genutzt und sind auch versicherungstechnisch relevant. Ob ein Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung geschützt ist, hängt vom Tarif und den Bedingungen ab. In neueren Verträgen können solche Anlagen ausdrücklich mitversichert sein, etwa gegen Feuer, Sturm, Hagel oder Überspannung durch Blitz. Wer bereits einen älteren Vertrag hat, sollte prüfen, ob das Balkonkraftwerk dort schon berücksichtigt ist.

Auch Glas ist ein häufiger Irrtum. Reiner Glasbruch ist nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt. Wer Glasflächen auf Balkon oder Terrasse, Glastische, Wintergartenverglasung oder besondere Verglasungen absichern möchte, braucht möglicherweise eine zusätzliche Glasversicherung. HUK24 bietet eine solche Ergänzung an und nennt unter anderem Verglasungen am Balkon und auf der Terrasse als mögliche versicherte Objekte.

Checkliste: Diese Punkte sollten Sie im Vertrag prüfen

Wer wissen möchte, ob Garten, Terrasse und Balkon ausreichend abgesichert sind, sollte den Vertrag gezielt auf folgende Punkte prüfen:

  • Sind Gartenmöbel, Gartengeräte und Outdoor-Ausstattung im Freien ausdrücklich versichert?
  • Gilt der Schutz nur in verschlossenen Räumen oder auch auf Balkon, Terrasse und im Garten?
  • Ist einfacher Diebstahl mitversichert oder nur Einbruchdiebstahl?
  • Gibt es Entschädigungsgrenzen für Sachen außerhalb der Wohnung?
  • Muss das Grundstück eingefriedet oder abgeschlossen sein?
  • Sind Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs gegen einfachen Diebstahl abgesichert?
  • Sind Sturm- und Hagelschäden an frei stehenden Gegenständen eingeschlossen?
  • Besteht Elementarschutz für Starkregen, Überschwemmung und Rückstau?
  • Sind Balkonkraftwerk, Glasflächen, Markise und hochwertige Outdoor-Technik ausdrücklich genannt?
  • Gibt es besondere Sicherungspflichten, etwa Abschließen, Unterstellen oder Verstauen bei Unwetter?

Was im Schadenfall wichtig ist

Kommt es zu einem Schaden, sollte man schnell und sorgfältig handeln. Fotografieren Sie beschädigte Gegenstände und den Schadenort, bevor etwas aufgeräumt oder entsorgt wird. Bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei nötig. Anschließend sollte der Schaden unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden.

Hilfreich sind Kaufbelege, Fotos, Seriennummern, Modellbezeichnungen und gegebenenfalls Nachweise über den Neuwert. Gerade bei Gartenmöbeln, Grill, Fahrrädern, Mährobotern oder Balkonkraftwerken lohnt es sich, diese Unterlagen digital zu sichern. So lässt sich im Ernstfall besser nachweisen, was vorhanden war und welchen Wert es hatte.

Autor Garten-Redaktion
Ich schreibe über alles, was mich in meinem Garten interessiert.

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