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Traglast Balkon: Standard Belastung pro m²

Balkone am Haus lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise nutzen. Natürliche Grenzen setzt die Traglast des Bauwerks. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche Belastung möglich ist.

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Statische Vorgaben

Ganz gleich, um welches Material oder welche Art der Konstruktion es sich handelt – alle Balkone müssen zwischen 400-500 Kilogramm pro Quadratmeter aushalten können. Dies ist in der DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 (hat DIN 1055-3 ersetzt) geregelt.

Unterschiedliches Material

Für die konkrete Belastbarkeit eines Balkons kommt es auf das Material an. Stahlbeton oder Metall gelten als die Materialien, die Belastungen am besten aushalten. Holz ist demgegenüber weniger gut geeignet. Schließlich ist dies witterungsanfälliger.

Hinweis:

Falls Sie sich für eine Holzkonstruktion entscheiden, ist ein regelmäßiger Austausch des Werkstoffs erforderlich.

Maximale Belastungsgrenze

Jeder Balkon hat eine begrenzte Tragfähigkeit. Konstruktion und Material entscheiden über die maximale Belastungsgrenze. Grundsätzlich sollten sie die maximale Belastung immer im Blick behalten, um Schäden zu verhindern. Schlimmstenfalls kann das Bauwerk einstürzen, falls Sie die Belastungsgrenze ignorieren.

Traglast und Belastung von Balkon

Richtwerte pro Quadratmeter

Die statischen Vorgaben unterscheiden sich je nach Baujahr des Gebäudes. Die Richtwerte stehen in der einschlägigen DIN EN 1991-1-1:2010-12 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA:2010-12 (hat DIN 1055-3 ersetzt). Balkone müssen mindestens das folgende Gewicht aushalten:

  • Gebäude mit Baujahr bis 2010: 500 Kilogramm pro Quadratmeter
  • Gebäude mit Baujahr ab 2010: 400 Kilogramm pro Quadratmeter
Tipp:

Balkone wurden früher oft als Lagerstätte für schwerge Lasten (u.a. Holz und Kohle zum Heizen) genutzt, diese Aufgabe fällt inzwischen fast gänzlich weg.

Belastungsgrenze sinkt

Die Einhaltung der Richtwerte ist für den Bau des Balkons erforderlich. Allerdings bedeutet dies noch nicht, dass die Konstruktion bedenkenlos allen Anforderungen in Zukunft Stand halten wird. Im Laufe der Jahre verringert sich die maximal mögliche Belastung. Witterungseinflüsse beeinträchtigen das Material und sorgen für eine sinkende Traglast.

Hinweis:

Falls Sie Bedenken hinsichtlich der aktuellen Tragfähigkeit des Balkons haben, sollten Sie einen Statiker hinzuziehen.

Alltägliche Nutzung

Bei einer alltäglichen Nutzung können Sie den Balkon bedenkenlos betreten. Schließlich erreichen Balkongarnitur, Blumentöpfe und eine angemessene Anzahl an Personen nur selten die erlaubte Belastung. Diese Art der Alltagsnutzung ist kein Problem für die Balkonkonstruktion. Anders sieht dies nur aus, wenn Hausbesitzer ihre Balkone außergewöhnlich nutzen.

Hinweis:

Bis zu vier Personen pro Quadratmeter erreichen die Grenze der Belastung nicht. Dies zeigt bereits, dass in den meisten Fällen die maximale Traglast nicht erreicht wird.

Außergewöhnliche Nutzung

Unter bestimmten Umständen kann die Nutzung des Balkons jedoch Probleme bereiten. Dies ist beispielsweise bei schweren Konstruktionen der Fall:

  • Planschbecken
  • Sandkasten
  • Hochbeet
  • Whirlpool
Hinweis:

Oftmals wird das Gewicht von Wasser unterschätzt. Bereits eine Wasserhöhe von 40 Zentimetern macht ein Gewicht von 400 Kilogramm pro Quadratmeter. Gemeinsam mit dem Gewicht der Planschbecken- oder Whirlpool-Nutzer ist die maximale Traglast überschritten.

Regelmäßige Kontrolle

Eine regelmäßige Kontrolle ist empfehlenswert, um Beschädigungen des Balkons frühzeitig zu erkennen. Größere Schäden fallen naturgemäß schneller auf. Zugleich sollten Sie auch kleine Risse und Schäden im Blick behalten. Erste Anzeichen für eine Gefährdung unterscheiden sich je nach Werkstoff:

  • Stahlbeton: kleine Risse
  • Metall: Rost
  • Holz: Fäulnis oder Schädlingsbefall
Tipp:

Mit einer guten Pflege beugen Sie den ersten Schäden vor. Dafür nutzen Sie beispielsweise eine Versiegelung für das Holz oder Rotschutzmittel für Metall-Konstruktionen.

Haftung für Traglast

Grundsätzlich haftet der Eigentümer einer Immobilie für die Belastbarkeit der Balkone. Allerdings obliegt dem Mieter eine Pflicht zur Mitwirkung, da dieser den Balkon häufiger sieht. Falls dem Mieter Veränderungen auffallen, muss er den Eigentümer informieren. Darüber hinaus können auch die Architekten und Statiker haftbar sein. Obgleich keine ausdrückliche gesetzliche Regelung existiert, sollten Mieter auf den Mietvertrag achten. Teilweise regeln die Vermieter vertraglich, welche Nutzung des Balkons erlaubt ist, um statische Gefährdungen zu vermeiden.

Hinweis:

Falls ein Balkon abstürzt, ist eine rechtliche Beratung erforderlich. Schließlich können Eigentümer, Statiker, Architekt, Bauunternehmen oder Lieferant haftbar sein.

Autor Heim-Redaktion

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