|
Kleingarten - eine Oase in der Stadt |
|
Gartengestaltung -
Weitere Gartenformen
|
|
Kleingarten - eine Oase in der StadtIn Großstädten erfreuen sich Kleingärten einer immer größer werdenden Beliebtheit. Grund hierfür ist in erster Linie, dass ein Entfliehen von Stress und Hektik möglich ist. Freitags nach der Arbeit geht es ab in den Garten und die lang ersehnten Erholungsmomente können genossen werden.
Je nach Gartenanlage sind die einzelnen Parzellen zwischen 250 m² und 500 m² groß. Dementsprechend finden Beete, Blumenarrangements und mitunter auch Wochenendhäuser viel Platz. Die Parzellen können zur Miete oder Pacht genutzt werden. Gerade Personen, die in zugebauten Wohngegenden wohnen und somit nicht die Möglichkeit haben, einen Vorgarten zu nutzen, profitieren davon.
Wenn genügend Platz für die Beete ist, kann sogar ein eigener Obst- und Gemüseanbau stattfinden. Möhren, Tomaten, Erdbeeren, Erbsen, Zucchini und Kohlrabi werden hierbei bevorzugt. Frisch geerntet können diese gleich weiterverarbeitet werden. Die herrlichen Blumenbeete schaffen nicht nur ein wunderbares Bild innerhalb des Kleingartens, sondern verschönern auch zu einem schönen Strauß gebunden die eigenen vier Wände.
Nicht nur der Entspannungsmoment ist ein Argument für einen Kleingarten. Für Familien bietet dieser eine gelungene Abwechslung. Die Kinder können in den heißen Sommermonaten Abkühlung im Swimmingpool oder Planschbecken finden, während am Abend der Grill angefeuert wird.
Steht die Überlegung für einen Kleingarten an, sollte zum einen auf den Mietpreis geachtet werden und zum anderen darauf, ob die Anlage bereits an das Kanalisationssystem angeschlossen ist. Obwohl viele Anlagen bereits über diesen Luxus verfügen, haben einige haben noch nicht mal fließend Wasser, so dass auch unkomfortable Campingtoiletten genutzt werden müssen.
Wer vorhat, die kompletten Sommerwochenenden in seinem Kleingarten zu verbringen, sollte auf diesen Luxus achten und mitunter auch ein paar Euro mehr ausgeben, andernfalls fällt Kochen und Waschen sehr schwer.
Wichtig ist ferner, dass Kleingartenanlagen eingetragene Vereine sind, die über eine Satzung verfügen. In dieser ist unter anderem auch geregelt, dass jedes Vereinsmitglied für den Erhalt der gesamten Anlage zuständig ist. Garteneinsätze, zu denen alle Mitglieder einberufen werden, kommen in der Regel ein- bis zweimal im Jahr vor.
|