Guten Morgen Gartenfreunde,
ich werde einen Teufel tun und 30 m Hecke verpflanzen
Ganz abgesehen davon, liebe Färbergärtnerin (Du hast vielleicht nicht alles gelesen) habe ich ...
... den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grenze eingehalten
... mit der Hecke eine Einfriedung erstellt, was ihre Pflicht gewesen wäre. Laut Niedersächsischem Nachbarrechtsgesetz darf eine Hecke, die eine Einfriedung darstellt, sogar auf der Grenze stehen und jeder pflegt seine Seite
... das gleiche Recht wie andere, könnte also ebenso von ihr verlangen, ihre zu dicht an die Grenze gepflanzten Sträucher und Bäume von etwa 4 bis 5 m Höhe zu entfernen. Werde ich aber nicht tun.
Da sie nun mit meinem Einverständnis die Hecke auf ihrer Seite geschnitten hat, wird sie das sicherlich auch in Zukunft so halten.
Was glaubt Ihr, warum sie nicht weiter Dampf gemacht hat? Ich gehe mal davon aus, dass ihr durchaus klar ist, dass auch ihre Bepflanzung Grund zur Beschwerde bietet. Und da würde ich an ihrer Stelle auch lieber mal die Füsse stillhalten. Sie ist eben der Typ, der es erstmal versucht nach dem Motto "frech kommt weiter".
Und nun habe ich mich wider meiner Natur mal nicht einschüchtern lassen und das hat ja auch geholfen.
LG
Little Princess
